Kantone

Baar: Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt

(Bildquelle: polizeiticker)

Dass mit der Publikation von Informationen zu einer geplanten Asylunterkunft in Baar das Amtsgeheimnis verletzt wurde, konnte nicht nachgewiesen werden. Dies ergab eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft.

Am 31. August 2015 hatte der Gemeinderat Baar bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass vertrauliche Informationen zu einer auf einem Privatgrundstück geplanten Asylunterkunft an die Öffentlichkeit gelangt seien.

Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses mit Verfügung vom 9. Mai 2016 eingestellt. Trotz intensiver Ermittlungen liess sich der Verdacht nicht erhärten, dass sich eine dem Amtsgeheimnis unterliegende Person einer Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht hat. Aufgrund der getätigten Ermittlungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht dem Amts-geheimnis unterliegen, über den geplanten Bau eines Asylzentrums mitten in Baar informiert haben.