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Basel-Stadt: Nebeneinkünfte von alt Regierungsräten abgeklärt

(Bildquelle: polizeiticker)

Wie bereits nach der Veröffentlichung des Berichts der Finanzkontrolle über die Spezialprüfung 2014 im Bereich Nebeneinkünfte der amtierenden Regierungsräte überprüfte die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft auch den Bericht der Finanzkontrolle vom 27.05.2015 betreffend die...

Die Ermittlungen ergaben, dass bei den alt Regierungsräten Barbara Schneider, Ralph Lewin und Jörg Schild eindeutig keine strafrechtlichen Verdachtsmomente vorliegen. Demzufolge hat die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahme gemäss Art. 310 StPO verfügt.

Weitergehende Abklärungen bei den alt Regierungsräten Hans Martin Tschudin und Hans Peter Gass waren nicht nötig, weil diese die gesetzlich statuierten Freibeträge nicht ausgeschöpft hatten. Aufgrund fehlender und nicht mehr wiederherstellbaren, somit für das Strafverfahren nie mehr beschaffbaren Dokumente, lässt sich im Falle des alt Regierungsrates Ulrich Vischer endgültig nicht nachvollziehen, welche Mandate und Beträge deklariert wurden.

Das Verfahren wird deshalb wegen mangels Beweises des Tatbestandes gemäss Art. 319 StPO eingestellt.