Erste Priorität hat nun die Fahndung und Ergreifung des flüchtigen Gefangenen. Hierfür ist die Kantonspolizei Zürich zuständig. Siehe auch die Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich von heute Nachmittag. Das Amt für Justizvollzug wird den Fall nun analysieren. Nähere Erkenntnisse werden nächste Woche vorliegen. Die Direktion der Justiz und des Innern wird voraussichtlich am Montagnachmittag um 16 Uhr im Medienzentrum Walcheturm an einem Point de Presse den aktuellen Stand der Dinge kommunizieren. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt für Tobias Kuster die Unschuldsvermutung.
Tötungsdelikt Zürich 8: Verdacht gegen Gefangenen der JVA Pöschwies
Ein Gefangener der JVA Pöschwies, der am 23. Juni nicht wie vereinbart aus dem Hafturlaubzurückgekehrt war, wird verdächtigt an einem Tötungsdelikt vom 30. Juni beteiligt gewesen zusein. Beim Insassen handelt es sich um den 23-jährigen Tobias Kuster, nach dem die KantonspolizeiZürich derzeit...