Polizeiticker

Kanton Uri – Rückschnittpflicht bei Bäumen und Hecken

(Bildquelle: Monsterkoi (CC0))

Die Baudirektion Uri die Grundeigentümer erinnert daran, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Trottoirs regelmässig zurückzuschneiden. So sollen Sichtbehinderungen und Gefahren im Strassenverkehr vermieden werden.

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Art. 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111).

Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs sowie die Einsicht von Bushaltestellen nicht beeinträchtigt wird. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Zu beachten sind:

Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein, und dankt Ihnen für Ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

Quelle der Nachricht: Kanton Uri