Aargau

Coronavirus im Kanton Aargau – Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen ab 1'000 Personen bleiben bestehen

Im Kanton Aargau wurden die Allgemeinverfügungen wegen Corona bis Ende Jahr verlängert.
Im Kanton Aargau wurden die Allgemeinverfügungen wegen Corona bis Ende Jahr verlängert. (Bildquelle: TickerMedia)

Verlängerung der Allgemeinverfügungen bis Ende Jahr Die bestehenden Allgemeinverfügungen von Anfang Juli betreffend die Ausweispflicht und die Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bars und Clubs auf 100 Personen sowie die Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen bei Veranstaltungen bis 1'000 Personen werden bis Ende Jahr verlängert. Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen sind ab 1. Oktober 2020 unter strengen Auflagen wieder möglich. Die Vorbereitung des Bewilligungsverfahrens des Kantons Aargau ist abgeschlossen.

Ab 1. Oktober 2020 dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen wieder durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Bewilligung des Kantons vorliegt. Das hat der Bundesrat entschieden und dabei auch Vorgaben gemacht: Veranstalter müssen eine Risikoanalyse sowie ein Schutzkonzept vorlegen, Personenströme sinnvoll lenken und grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht einhalten.

Nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden hat der Bundesrat zusätzlich die folgenden Voraussetzungen für die Bewilligung von Grossveranstaltungen durch die Kantone festgelegt:

• Die epidemiologische Lage im Kanton muss eine Durchführung der Veranstaltung zulassen • Der Kanton verfügt über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing

Der Kanton Aargau hat unter Einbezug der Departemente Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS) ein kantonales Bewilligungsverfahren etabliert. Das Formular für das Bewilligungsgesuch steht ab Donnerstag, 24. September 2020 auf der kantonalen Website unter www.ag.ch/coronavirus > Informationen zu Veranstaltungen zur Verfügung.

Verlängerung der Allgemeinverfügungen

Die von der Kantonsärztin gestützt auf das Epidemiengesetz erlassenen Allgemeinverfügungen werden verlängert und gelten neu bis Donnerstag, 31. Dezember 2020, 24.00 Uhr. Zur Sicherstellung der Identifikation und Information von Kontaktpersonen sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Contact Tracing sind die Bar- und Clubbetriebe seit Freitag, 3. Juli 2020, verpflichtet, die von ihren Besucherinnen und Besuchern angegebenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen (Details siehe aktualisierte Allgemeinverfügung vom 21. September 2020).

Als weitere Massnahme verordnete der Kanton Aargau ab Donnerstag, 9. Juli 2020, eine Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bar- und Clubbetrieben auf 100 Personen. Organisatoren von Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern, bei welchen weder die Massnahmen betreffend Hygiene und Abstand noch andere Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske eingehalten werden können, müssen zudem seit dem 9. Juli 2020 eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen vornehmen (Details siehe aktualisierte Allgemeinverfügung vom 21. September 2020).

Bisher haben die Massnahmen das Ziel weitgehend erreicht, das Contact Tracing zu entlasten und grössere Ausbrüche in Clubs und Bars zu verhindern. Ungeachtet dessen geben die aktuelle Lage sowie die fehlenden Anzeichen einer Entspannung keinen Anlass, die getroffenen Massnahmen aufzuheben. Die Ansteckungsgefahr bleibt da am grössten, wo viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder anderer Schutzmassnahmen auf engem Raum für längere Zeit zusammenkommen.

Mit der Änderung der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 2. September 2020 durch den Bund gelten die Erleichterungen für private Veranstaltungen nur noch bis höchstens 300 Personen (bisher 1'000 Personen). Bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 300 Personen in nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben, bei denen weder der empfohlene Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen getroffen werden, muss die Verfügbarkeit und Weitergabe der Kontaktdaten der anwesenden Personen sichergestellt werden.