Schleswig-Holstein

Lübeck – Brückenspringen kann lebensgefährlich sein

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Bundespolizei Deutschland)

Leider mehrten sich Ende Juni – Anfang Juli die Meldungen über "Brückenspringer" und führten zu polizeilichen Einsätzen.

So zuletzt am vergangen Freitag (03.07.), als drei junge Männer im Alter von 22, 22 und 26 Jahren als Springer von der Burgtorbrücke gemeldet wurden. Die eingesetzten Beamten konnten die Männer im Bereich der Kanalstraße antreffen. Ihnen war ihr Fehlverhalten nicht bewusst.

Dieses häufig sicherlich als Mutprobe ausgeführte Springen von den Brücken in die Kanaltrave oder andere Gewässer kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Weiter verbietet grundsätzlich die Binnenschifffahrtsstraße-Ordnung u.a. das Baden und Schwimmen im Bereich bis zu 100 Meter ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder Anlegestelle.