Ohne Führerschein mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei Mettmann)

In Göttingen wurde ein junger Autofahrer ohne Führerschein im nicht zugelassenen Auto mit gestohlenen Kennzeichen gestoppt.

Am Samstagmorgen (06.07.19) gegen 06.15 Uhr fiel den Beamten der Autobahnpolizei auf dem Gelände der Rastanlage Göttingen-West ein dunkelgrüner Audi Avant auf, bei dem das hintere Kennzeichen leicht schief angebracht war.

Bei der anschließenden Kontrolle des Pkw und seines 23 Jahre alten Fahrers stellten die Polizisten zunächst fest, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen aufgrund eines Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben waren. Ermittlungen zufolge wurden diese in der Nacht zu vorletztem Samstag (29.06.19) bei einem Autohaus in Mühlhausen (Mittelfranken) gestohlen.

Doch ein gestohlenes Kennzeichenpaar war noch nicht genug: im Fahrzeug lagen noch weitere Kennzeichen, diese jedoch mit einer Göttinger Zulassung. Wie sich herausstellte, hatte der 23-Jährige das Kennzeichenpaar in der Nacht auf Freitag (05.07.19) von einem anderen Fahrzeug gestohlen, welches vor dem Verkaufsraum eines Göttinger Autohauses abgestellt war.

Softairwaffe im Auto

Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeuges stießen die Polizisten auf den nächsten Fund: eine CO2-Waffe (sog. Softairwaffe), welche griffbereit im Pkw lag. Eine Erlaubnis hierzu konnte der Fahrer des Audi nicht vorlegen.

Weiterhin konnte er auch keinen Führerschein vorlegen, da diese ihm aufgrund von Ungeeignetheit entzogen worden war.

Vorläufige Festnahme

Der 23-Jährige wurde vorläufig festgenommen und musste mit zur Polizeidienststelle. In Rücksprache mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Göttingen wurde durch die Staatsanwaltschaft Göttingen die Beschlagnahme der gestohlenen Kennzeichen und der aufgefundenen Waffe angeordnet. Die Fahrzeugschlüssel sowie die Fahrzeugpapiere des Audi wurden sichergestellt.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der aus Sachsen stammende Mann wieder gehen - mit dem Hinweis, das Führen von fahrerlaubnispflichten Fahrzeugen zu unterlassen.