Rheinland-Pfalz

Trier – Abkürzung über Bahnanlagen

Leichtsinn kann tödlich sein – Symbolbild
Leichtsinn kann tödlich sein – Symbolbild (Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Trier)

Im Norden des Hauptbahnhofs Trier führt ein sogenannter Dienstüberweg für Bahnbetriebsmitarbeiter quer über alle Gleise. Nun musste die Bundespolizei vermehrt feststellen, dass dieser Überweg auch von nicht dazu berechtigten Personen als Abkürzung genutzt wird und es dabei zu "beinahe Unfällen" kommt. Personen laufen sowohl von der Güterstraße aus kommend in Richtung Innenstadt, als auch umgekehrt.

Leichtsinnig und riskant - und schlicht lebensgefährlich sind Querungen der Bahngleise dieser Art! Die Gefahren, die beim Betreten / Überqueren von Gleisanlagen bestehen, werden oft unterschätzt. So kann etwa ein Güterzug den Hauptbahnhof Trier mit 60 km/h durchfahren. Bei voller Ladung kann ein solcher Zug einen Bremsweg von mehreren 100 Metern haben. Vor einem Aufprall mit einem Fußgänger könnte ein Triebfahrzeugführer nicht mehr viel machen. Nicht von ungefähr ist der Zugang zu den Gleisbereichen verboten.

Verfehlungen führen im günstigsten Fall zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 Euro - schlimmstenfalls endet der Tag im Krankenhaus oder in der Leichenhalle. Gegebenenfalls langwierige psychologische Folgen für alle Beteiligten, ob Bahnbedienstete oder Reisende, sind nicht zu unterschätzen.

Auch die Schnellbremsung eines Zuges ist nicht ungefährlich, weil Reisende stürzen könnten. Verursacher müssen mit einer Strafanzeige, z. B. wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (§ 315a StGB), rechnen. Die Bundespolizei Trier wird den Bereich zukünftig stärker in die Überwachung mit einbeziehen und Verstöße konsequent ahnden.