10’000 Franken für Opfer und Angehörige nach Brand in Crans-Montana
10’000 Franken für Opfer und Angehörige nach Brand in Crans-Montana
14.01.2026 | 13:24
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Der Staatsrat des Kantons Wallis stellt den Opfern des Brandes in Crans-Montana und ihren Angehörigen finanzielle Soforthilfe zur Verfügung. Betroffene Familien erhalten je 10’000 Franken, um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten.
Der Staatsrat möchte, dass die Opfer des Brandes in Crans-Montana und ihre Familien mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand finanzielle Soforthilfe erhalten. Aus diesem Grund hat er beschlossen, den Familien aller 40 Verstorbenen sowie den 116 Personen, die ins Krankenhaus eingeliefert wurden, einen Betrag in Höhe von 10'000 Franken zur Verfügung zu stellen.
Die betroffenen Personen werden vom Staat Wallis kontaktiert. Sie können sich ebenfalls per E-Mail an die Opferberatungsstellen OHG (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten) unter folgender Adresse wenden: lavi-cransmontana@admin.vs.ch.
Die Regierung wurde zudem mehrfach von Personen oder Organisationen kontaktiert, die ebenfalls einen finanziellen Beitrag leisten möchten und sich fragen, wohin sie spontane Spenden überweisen können. Aus diesem Grund hat der Staat Wallis ein Bankkonto eingerichtet, das speziell für die Einzahlung dieser Spenden bestimmt ist. Diese Spenden werden in keinem Fall zur Deckung der durch den Brand entstandenen Kosten verwendet, die zu Lasten des Staates Wallis gehen.
Die Modalitäten für die Verteilung dieser Spenden werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die IBAN Kontonummer lautet CH3400765001060342603. Die Angaben zu letzterem sind ebenfalls online verfügbar.
Zu diesem Zweck plant der Staatsrat die Gründung einer unabhängigen Stiftung, deren Aufgabe es sein wird, die Spenden zu verwalten und zu verteilen. Die Gründung erfolgt in Absprache mit den Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden. Die Regierung wünscht, dass alle betroffenen Parteien mit Ausnahme der öffentlichen Einrichtungen im Stiftungsrat vertreten sind. Alle auf das vom Kanton Wallis eröffnete Konto eingezahlten Beträge werden an die Stiftung überwiesen, sobald diese gegründet ist.
Zur Erinnerung: Die Opfer und ihre Angehörigen können auch administrative und finanzielle Unterstützung durch die OHG-Opferberatungsstellen in Anspruch nehmen.
Um den Brandschutz zu verstärken, hat der Staatsrat ausserdem beschlossen, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten. Nach dem Drama hatte die Regierung bereits ein Schreiben an die Gemeinden geschickt, um sie an ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Kontrollen ihrer Einrichtungen zu erinnern.
In diesem Zusammenhang traf sich der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Stéphane Ganzer, mit Mitgliedern des Präsidiums des Verbandes der Walliser Gemeinden (VWG), um eine verstärkte Unterstützung für die Gemeinden zu koordinieren. Diese werden in den nächsten Tagen Selbstkontrollformulare an öffentlich zugängliche Einrichtungen versenden, um sie konkret bei ihren Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Gütern in ihren Räumlichkeiten zu unterstützen.
Darüber hinaus wurden für die kommenden Wochen Koordinierungssitzungen mit den kommunalen Sicherheitsbeauftragten, dem kantonalen Amt für Feuerwesen und dem VWG anberaumt, um Fragen aus der Praxis zu beantworten, den Unterstützungsbedarf zu ermitteln und ihnen Instrumente zur Verfügung zu stellen, die sie bei ihren Aufgaben unterstützen sollen.
Darüber hinaus wurde beschlossen, die Ausbildung der kommunalen Sicherheitsbeauftragten zu verstärken und eine IT-Plattform zu entwickeln, die die Überwachung der von den Gemeinden durchzuführenden Kontrollen erleichtern soll. Parallel dazu wird die im November 2025 eingeleitete Totalrevision des Gesetzes zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN) auf den aus der Tragödie gewonnenen Erkenntnissen aufbauen und so schnell wie möglich
durchgeführt werden.
Schliesslich hinaus hat der Staatsrat beschlossen, die von ihm am 1. Januar 2026 ausgerufenen besondere Lage aufzuheben.


