Wegen Nichteinholen der Bewilligung für Veranstaltungen an hohen Feiertagen (Ruhetagsgesetz) werden zwei Lokalbetreiber zur Anzeige gebracht. Zudem wird ein Lokalbetreiber wegen zu lauter Musik angezeigt. Er hatte die Türe seines Lokals offengelassen, so dass der Musiklärm nach aussen dringen konnte.
Verschiedene Personen mussten wegen geringfügigen Verletzungen, welche sie sich selbst zugezogen hatten, oder übermässigem Alkoholkonsum durch die Stadtpolizei ins Kantonsspital eingeliefert werden.
Eine Person war stark alkoholisiert auf dem Balkon seiner Wohnung am Rauchen. Diese Person stürzte und zog sich an der Glasplatte des Tisches Schnittwunden unbekannten Grades an der Hand zu und musste zur Verarztung durch die Rettung Chur ins Spital überführt werden.