Anlässlich einer Routinekontrolle am Sonntagnachmittag kontrollierte die Verkehrspolizei einen serbischen Reisecar, der auf der Autobahn A4 in Richtung Zürich unterwegs war. Bei der genauen Überprüfung im Werkhof Hinterberg in Steinhausen stellten die Einsatzkräfte fest, dass der serbische Chauffeur verbotenerweise mehrere Autoersatzteile mitführte. Gemäss Strassenverkehrsgesetz darf ein Gesellschaftswagen im grenzüberschreitenden Linienverkehr nur Reisegepäck, tragbare Sportgeräte und Musikinstrumente transportieren.
Nach Bezahlung eines Bussendepositums durfte der 39-Jährige seine Fahrt fortsetzen. Zudem erfolgt durch die Zuger Polizei eine Meldung an das Bundesamt für Verkehr BAV.