Polizeiticker

Acht Fahndungstreffer bei drei Personen

Symbolbild (Bildquelle: jhusemannde (CC0) - (Symbolbild))

Im Grunde genommen ist Fahndungsarbeit für Bundespolizisten Alltag. Dabei kommt es hin und wieder auch zu kuriosen Situationen.

Am vergangen Samstag (16.02.19) kontrollierten die Beamten im Umfeld des Bahnhofes Neunkirchen zwei männliche Personen. Bei dem ersten 26-jährigen Mann ergab die Überprüfung, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Neunkirchen wegen Diebstahl vorlag. In seiner Begleitung befand sich ein ebenfalls 26-Jähriger, der versuchte, unter Angabe von falschen Personalien, einen ebenfalls bestehenden Haftbefehl zu verschleiern. Dumm nur, dass auf die von ihm falsch angegebenen Personendaten auch ein Haftbefehl ausgestellt war.

Nachdem seine Identität auf der Dienststelle zweifelsfrei festgestellt werden konnte, wurde ihm sein Vollstreckungshaftbefehl wegen schwerem Diebstahl eröffnet. Demnach muss er wegen dieser Tat eine Haftstrafe von 5 Monaten verbüssen. Dazu kommt nun eine Anzeige wegen falscher Namensangabe.

Verstoss gegen Betäubungsmittelgesetz

Am Sonntag gelang es den Beamten auch die dritte mit Haftbefehl gesuchte Person in Neunkirchen festzustellen. Dieser 24-jährige Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Saarbücken wegen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 200 Euro nicht zahlen konnte, musste auch er in Gefängnis.

Insgesamt wurden bei den Personen noch 5 Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken festgestellt, u.a. wegen Raub. Die neuen Anschriften sind schnell ermittelt: Justizvollzugsanstalt Ottweiler, bzw. Justizvollzugsanstalt Saarbrücken.