Bären in der Schweiz!
27.01.2021 | 12:40
Die Vollzugshilfe «Konzept Bär Schweiz» entspricht den gesamteuropäischen Richtlinien und hat sich bewährt. So lauten die wichtigsten Befunde des Berichts «Umgang mit dem Bären in der Schweiz», den der Bundesrat am 27. Januar 2021 verabschiedet hat.
Während rund hundert Jahren gab es in der Schweiz keine wild lebenden Bären mehr. 2005 wanderte wieder ein Braunbär aus Italien in die Schweiz ein. Seither hinterliessen beinahe jährlich Bären Spuren in der Schweiz. Insgesamt dürften in den letzten 15 Jahren rund zwanzig verschiedene Bären unser Land besucht haben. Mit dem Bericht «Umgang mit dem Bären in der Schweiz» – in Erfüllung des Postulats des ehemaligen Nationalrats Pierre Rusconi (SVP, TI) – evaluierte der Bundesrat die Massnahmen im Umgang mit einwandernden Bären und prüfte die Notwendigkeit, die Rechtsgrundlagen anzupassen.
Der Bericht analysierte die rechtliche Grundlage in Europa und kommt zum Schluss, dass die aktuelle Vollzugshilfe «Konzept Bär Schweiz» des Bundes (siehe Kasten) den gesamteuropäischen Richtlinien entspricht und genügend Handlungsspielraum für einen angemessenen Umgang mit einwandernden Bären bietet. Potential besteht dagegen bei der Schadensprävention. Denn je besser der Schutz von Bienenhäusern und Nutztieren sowie eine Anpassung der Abfallentsorgung gelingt, desto geringer ist das Risiko, dass Bären ein problematisches Verhalten entwickeln. In diesem Sinn wird das BAFU das Konzept Bär im Bereich der Schadensprävention überprüfen und wo möglich ergänzen.
Die Erfahrungen im Umgang mit Braunbären in der Schweiz sind geprägt von den starken Unterschieden zwischen den einzelnen Tieren. Viele waren unauffällig und wurden kaum bemerkt. Andere griffen Nutztiere an, beschädigten Bienenhäuser oder kamen menschlichen Siedlungen zu nah. Zum Schutz der Menschen musste 2008 und 2013 je ein Bär erlegt werden. Insgesamt summiert sich die Schadenvergütung über die letzten 15 Jahre auf rund 120'000 Franken für die Entschädigung von Nutztierrissen und 30'000 Franken für beschädigte Bienenstöcke. Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam, wobei der Bund 80 Prozent der Kosten übernimmt; die Kantone tragen die restlichen 20 Prozent.