Blutbad in St. Galler Moschee - Anklage wegen Mord
16.06.2015 | 11:05
Am 22. August 2014 wurde in einer Moschee in St. Gallen-Winkeln ein Mann erschossen (polizeiticker.ch berichtete). Daraufhin führte die Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Strafuntersuchung gegen den mutmasslichen Schützen, welche nun abgeschlossen ist. In den kommenden Tagen wird die...
Am 22. August 2014 besuchte ein nicht ortsansässiger Mann einen Teil des Freitagsgebetes in der Moschee "El-Hidaje Islamische Gemeinschaft" in St. Gallen-Winkeln. Kurz nach Beginn des zweiten Gebetsteils näherte er sich einem gleichaltrigen Betenden und schoss diesem mehrere Male aus kurzer Distanz in den Rücken. Die Schussverletzungen führten beim Opfer sofort zum Tod. Der mutmassliche Schütze konnte noch vor Ort von der Polizei festgenommen werden.
Zur Ermittlung des genauen Sachverhaltes befragte die Staatsanwaltschaft St. Gallen mehrere Zeugen und zog die Fachdienste der Kantonspolizei St. Gallen sowie die Experten des Instituts für Rechtsmedizin St. Gallen bei. Ebenfalls konnte sie sich auf die Aussagen des grundsätzlich geständigen Beschuldigten stützen, welcher mehrfach befragt wurde. Zur Überprüfung der Schuldfähigkeit wurde zudem ein Psychiater mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Schwerwiegendes Vergehen
Nachdem der Sachverhalt nun geklärt ist, kommt die Staatsanwaltschaft St. Gallen zum Schluss, dass sich der voll schuldfähige Beschuldigte durch sein Handeln am 22. August 2014 des Mordes, der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gemacht hat. Entsprechend wird sie beim Kreisgericht St. Gallen Anklage erheben und eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren beantragen.
Der Beschuldigte befindet sich zurzeit im vorzeitigen Strafvollzug, welchen er direkt nach der Untersuchungshaft antrat.