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Coronavirus - Einreisebeschränkungen werden ab dem 8. Juni weiter gelockert

(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia AG)

Der Bundesrat will die corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsschritten weiter lockern. Ab dem 8. Juni 2020 sollen alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet werden. Zudem können Schweizer Unternehmen wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder sie diese dringend benötigen. Gleichzeitig wird die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, die den inländischen Stellensuchenden zugutekommt. Schliesslich beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum bis spätestens am 6. Juli vollständig wiederherzustellen. Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angekündigt bereits per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen, die zum Schutz der Schweizer Bevölkerung vor einer Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Einreisebeschränkungen angesichts der positiven epidemischen Entwicklung weiter zu lockern. Dieser Schritt erfolgt koordiniert mit der nächsten Etappe der wirtschaftlichen Lockerung und trägt zum Ziel bei, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Krise zu minimieren. Damit werden Schweizer Unternehmen wieder die Möglichkeit haben, dringend benötigte Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten zu rekrutieren, wenn diese auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind.

Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, parallel zu diesem Lockerungsschritt die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder zu aktivieren, damit inländische Stellensuchenden bei der Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung haben. In diesem Sinne legt der Bundesrat auch Wert auf eine konsequente Umsetzung des im Mai 2019 beschlossenen Massnahmenpakets zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Lockerungen ab dem 8. Juni Der zweite Öffnungsschritt wurde in Absprache mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Nachbarstaaten festgelegt. Folgende Lockerungen im Migrationsbereich werden am 8. Juni 2020 in Kraft treten:

Weitere Lockerungen im Grenzverkehr ab dem 15. Juni Der Bundesrat hat sich auch über die weiteren Lockerungschritte nach dem 8. Juni unterhalten. Bereits Anfang Mai hatten die zuständigen Ministerien in der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich vereinbart, sämtliche Reisebeschränkungen zwischen diesen vier Staaten am 15. Juni 2020 aufzuheben, sofern die pandemische Entwicklung dies zulässt. Angesichts der weiterhin positiven Entwicklung sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland, Frankreich und Österreich wird das EJPD diese Grenzöffnungen nach Rücksprache mit dem EDI und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wie angekündigt per 15. Juni veranlassen. Damit wird die Reisefreiheit und die Personenfreizügigkeit zwischen diesen vier Ländern dannzumal wieder vollständig hergestellt sein.

Italien hat die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni 2020 angekündigt. Die Schweiz hat Italien darüber informiert, dass eine Aufhebung der Grenzkontrollen gegenüber Italien bereits auf dieses Datum hin noch zu früh wäre. Der Bundesrat beabsichtigt, diesen Schritt mit Italien sowie allfällige begleitende grenzsanitarische Massnahmen in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens zu koordinieren. Er wird dabei auch die Grenzkantone, insbesondere das Tessin, einbeziehen.

Reisefreiheit soll ab dem 6. Juli für alle Schengen-Staaten gelten Sofern es die epidemische Lage in der Schweiz und in den EU/EFTA-Staaten zulässt, sollen die Einschränkungen bei der Einreise in die Schweiz und bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt und zum Aufenthalt ab Mitte Juni bis spätestens am 6. Juli für alle Schengen-Staaten aufgehoben werden. Das EJPD beabsichtigt hierfür, die Liste mit den Risikoländern in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem EDA sowie in Absprache mit den EU/EFTA-Staaten schrittweise anzupassen. Das Ziel ist, die Reisefreiheit im Schengen-Raum und die Personenfreizügigkeit bis zu diesem Zeitpunkt vollständig wiederherzustellen.

Über weitere Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.