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Coronavirus – Weitere Fälle im Kanton Zürich

(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

Die Schnelligkeit der Ausbreitung des Coronavirus und der Schutz der am meisten gefährdeten Personen kann durch die Mitwirkung der Bevölkerung wesentlich beeinflusst werden. Die Gesundheitsdirektion hat daher per sofort neue Empfehlungen erlassen. Ziel ist, die Ausbreitung unter den jungen Menschen zu verlangsamen und ältere Personen sowie Personen mit chronischen Krankheiten prioritär vor einer Ansteckung zu schützen. Daher ruft die Gesundheitsdirektion die Zürcher Bevölkerung dazu auf, auf Veranstaltungen mit engen Kontakten zu verzichten und bei Besuchen in Alters- und Pflegezentren sowie in Spitälern Zurückhaltung zu üben. Grundsätzlich appelliert die Gesundheitsdirektion an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen.

Im Kanton Zürich wurden bisher über 400 Verdachtsfälle abgeklärt. Nun sind weitere 4 Patienten positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Bestätigung des nationalen Referenzlabors in Genf steht noch aus. Es handelt sich um 2 Frauen und 2 Männer im Alter zwischen 22 und 28 Jahren.

In allen Fällen können wir immer noch eine klare Infektionsquelle identifizieren: Die Fälle 10, 12 und 13 haben sich bei Fall 5 angesteckt. Der Fall 11 hat sich bei Fall 3 angesteckt. Insgesamt sind es nun 13 Fälle im Kanton Zürich. Es geht den meisten Betroffenen so gut, dass sie nicht hospitalisiert sein müssten, wenn sie nicht positiv getestet worden wären. Die Fälle bestätigen die Erfahrungen in anderen Ländern, dass die Erkrankung besonders bei jungen Menschen zumeist mild verläuft.

Es besteht aber die Gefahr, dass junge Menschen mit nur schwachen Symptomen ältere Menschen anstecken, bei denen die Erkrankung einen schwereren Verlauf nehmen kann. Aufgrund dieser Erkenntnis ist die Übertragung des Coronavirus von jungen auf ältere Menschen und Menschen mit chronischen Krankheiten möglichst einzudämmen.

Aufgrund der geringen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen wird auf Schulschliessungen weiterhin verzichtet. Somit kann auch verhindert werden, dass Kinder zuhause von Grosseltern betreut werden.

Zur Verminderung des Übertragungsrisikos spricht die Gesundheitsdirektion folgende Empfehlungen für Veranstaltungen aus:

Schulen und Unterricht können nicht mit Veranstaltungen gleichgesetzt werden. Für Schulveranstaltungen ausserhalb des Unterrichts gelten hingegen die oben genannten Kriterien.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich setzt die bundesrätliche Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bezug auf Veranstaltungen pragmatisch um. Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton mit tausenden von Veranstaltungen; eine Prüfung im Einzelfall ist deshalb nicht möglich. Die Gesundheitsdirektion zählt auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung und der Veranstalter, weshalb sie nur Empfehlungen ausspricht und keine verbindliche Weisungen erlässt.

Im Weiteren empfiehlt die Gesundheitsdirektion:

Diese Empfehlungen entsprechen dem heutigen Kenntnisstand, werden laufend überprüft und wenn nötig angepasst sowie kommuniziert.

Treffen der Gesundheitsdirektorin mit Bundesrat Alain Berset Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli wird sich am Mittwochabend, 4. März 2020, mit Gesundheitsminister Alain Berset sowie dem Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK zu einer dringlichen Sitzung treffen. Ziel ist die Koordination und einheitliche Regelung unter den Kantonen mit klaren Vorgaben des Bundes.

Hotlines 24h erreichbar

Aktuelle Informationen zur Situation und Umsetzung im Kanton Zürich finden Sie unter www.gd.zh.ch/coronavirus.