Polizeiticker

Grosse Verkehrskontrolle in Basel

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Kantonspolizei intensiviert wie in den vergangenen Jahren während der Adventszeit die Kontrolltätigkeit, um die Verkehrssicherheit auch in dieser Zeit zu gewährleisten. Leider fahren jedes Jahr Lenkerinnen und Lenker nach dem Besuch einer vorweihnachtlichen Veranstaltung, trotz Alkoholkonsums,...

Die Kantonspolizei intensiviert wie in den vergangenen Jahren während der Adventszeit die Kontrolltätigkeit, um die Verkehrssicherheit auch in dieser Zeit zu gewährleisten. Leider fahren jedes Jahr Lenkerinnen und Lenker nach dem Besuch einer vorweihnachtlichen Veranstaltung, trotz Alkoholkonsums, noch mit ihren Fahrzeugen nach Hause. Am Montagabend fand rund um den Voltaplatz die erste Grosskontrolle im Rahmen der diesjährigen Aktion "Via" statt.

Während zwei Stunden kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten rund 700 Fahrzeuge und deren Lenkerinnen und Lenker an sieben Kontrollstellen am Volta- und am Lothringerplatz. Die Polizisten untersagten sechs Lenkerinnen und Lenker die Weiterfahrt vor Ort, da diese unter Alkoholeinfluss standen. Den höchsten Wert wies ein 47-jähriger Mann, der in Frankreich wohnhaft ist, mit 1.25 Promille auf. Allen sechs Personen wurde noch vor Ort der Führerausweis abgenommen. Sie werden verzeigt und müssen mit einer Busse und einem Fahrverbot rechnen.

Grosses Polizeiaufgebot

Im Einsatz standen rund 60 Polizistinnen und Polizisten aus verschiedenen Abteilungen der Kantonspolizei. Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin beteiligten sich ebenfalls an der Kontrolle. Diese führten die nötigen Abklärungen, wie zum Beispiel Blutproben, bei angetrunkenen Personen direkt vor Ort durch.

Im Rahmen der Aktion "Via", die noch bis zum 9. Januar 2015 dauert, werden Grosskontrollen, aber auch kleinere Aktionen, sowohl auf Hauptverkehrswegen wie auf Nebenstrassen in den Quartieren durchgeführt.

0,5 Promille sind zu viel

Die Kantonspolizei ruft in Erinnerung, dass sich strafbar macht, wer mit mehr als 0,49 Promille ein Fahrzeug lenkt. Für Neulenker, Fahrschüler, Fahrlehrer, Berufschauffeure, und Begleitpersonen von Lernfahrten gilt seit dem 1. Januar 2014 die Grenze von 0,10 Promille. Die Fahrtüchtigkeit kann bereits bei einem niedrigeren Blutalkoholwert beeinträchtigt sein.