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Kanton Glarus - Betriebskantinen in Restaurants können ab sofort bewilligt werden!

Im Kanton Glarus können Restaurants ab sofort als Betriebskantinen unter Einhaltung von Vorlagen bewilligt werden. (Bildquelle: Kanton Luzern)

Glarner Restaurants können ab sofort eine Bewilligung erhalten, um von 11 bis 14 Uhr eine «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» zu betreiben.

Als Restaurationsbetriebe gelten alle Restaurants auf dem Gebiet des Kantons Glarus. Diesen Betrieben kann die Bewilligung als Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz erteilt werden.

«Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» müssen folgende Anforderungen erfüllen:

Im Weiteren sind folgende Schutzmassnahmen zu beachten: