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Kanton Nidwalden – Anträge für Härtefallbeiträge

Anträge für Härtefallbeiträge können im Kanton Nidwalden ab dem 15.01.2021 gestellt werden (Bildquelle: Kanton St.Gallen)

Von den Covid-19-Massnahmen betroffene Unternehmen, welche die Voraussetzungen für Beiträge aus dem Härtefallprogramm von Bund und Kanton erfüllen, können ab morgen Freitag, 15.01.2021, Gesuche einreichen. Der Kanton Nidwalden übernimmt die Lockerungen des Bundesrates bei den Kriterien für Gesuchsteller und hofft, dass dank der Unterstützung rentable Betriebe ihre Substanz in dieser schwierigen Phase aufrechterhalten können.

Im Kanton Nidwalden stehen für das Covid-19-Härtefallprogramm 10.43 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton trägt dabei einen Anteil von 5 Millionen Franken. Es ist die höchstmögliche Summe, die der Landrat mitte Dezember 2020 beschliessen konnte, ohne dass automatisch eine Volksabstimmung erforderlich wurde.

Der Bundesrat hat gestern weiterreichende Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und gleichzeitig die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu beantragen. So ist bei einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung von mindestens 40 Kalendertagen seit dem

  1. November 2020 kein Nachweis des Umsatzrückgangs mehr erforderlich, um ein Gesuch einzureichen. Zudem können Unternehmen, die bis Ende Juni 2021 im Zusammenhang mit den behördlich festgelegten Covid-19-Massnahmen (weitere) Umsatzrückgänge erleiden, den Umsatz der vergangenen 12 Monate als Bemessungsgrundlage nehmen anstelle des Jahresumsatzes 2020. Dabei sind Umsatzeinbussen von mindestens 40 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen Jahresumsatz von 2018 und 2019 auszuweisen, um einen Antrag auf Härtefallhilfe zu stellen.

Der Kanton Nidwalden übernimmt die gelockerten Bedingungen des Bundes. «Ich begrüsse den automatischen Zugang für behördlich geschlossene Betriebe zum Programm, erachte aber gleichzeitig die Hürde von 40 Prozent für die übrigen Unternehmen als nach wie vor zu hoch», sagt Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger.

Gesuche werden eingehend geprüft Ab morgen Freitag, 15. Januar, können betroffene Betriebe mit Sitz in Nidwalden einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallprogramm von Bund und Kanton stellen. Anträge sind zusammen mit den erforderlichen Belegen über die kantonale Internetseite www.nw.ch/haertefall einzureichen. Der Regierungsrat hat in der kantonalen Vollzugsverordnung festgelegt, dass pro Unternehmen maximal 300'000 Franken an nicht rückzahlbaren Beiträgen gesprochen werden können. Bei Bürgschaften liegt die Obergrenze bei 750'000 Franken. Diese werden als Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren ausgerichtet, wobei in den ersten drei Jahren keine Zinsen geschuldet sind. Werden einem Unternehmen sowohl A-fonds-perdu-Beiträge als auch Darlehen gewährt, so liegt der totale Maximalbetrag ebenfalls bei 750'000 Franken. Die effektive Höhe der staatlichen Unterstützung orientiert sich am Finanzbedarf des Unternehmens bis Ende 2021.

Die Volkswirtschaftsdirektion nimmt die Gesuche entgegen und prüft diese auf Vollständigkeit. Anschliessend werden sie im Auftrag des Kantons durch die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) eingehend geprüft. Die Bank kontrolliert, ob die Voraussetzungen zur Gewährung von Härtefallgeldern gegeben sind, berechnet den Finanzbedarf und übermittelt der kantonalen Entscheidungskommission eine Empfehlung zur jeweiligen Beitragshöhe. Gelder können indes frühestens Ende Februar 2021 ausbezahlt werden. Dies aufgrund der laufenden Referendumsfrist zum eingangs erwähnten Landratsbeschluss über den Kantonsanteil von 5 Millionen Franken.

Fazit zu gewährten Soforthilfen Aufgrund dieser Frist hatte der Kanton Betrieben, die unter der Corona-Krise besonders stark leiden, eine Soforthilfe in Form von Überbrückungskrediten zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die voraussichtlich die Kriterien des Härtefallprogramms erfüllen, konnten bis zum 8. Januar weitgehend unbürokratisch einen Beitrag von maximal 50'000 Franken anfordern. Der Kanton stellte dafür gesamthaft 2 Millionen Franken bereit. Von der Möglichkeit, eine Überbrückungshilfe zu beantragen, machten neun Unternehmen Gebrauch, zwei davon erfüllten die Vorgaben. Othmar Filliger dazu: «Ich hätte eine höhere Nachfrage erwartet, weil der Ruf nach möglichst rascher Unterstützung sehr laut war. Unser Fokus liegt nun auf dem eigentlichen Härtefallprogramm, das morgen startet. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl Gesuche um einiges höher ausfallen wird, auch aufgrund der gesenkten Hürden.» Die Gesuchsteller von Soforthilfe erhalten die von der Entscheidungskommission bewilligten Beiträge in diesen Tagen. Gewährte Überbrückungshilfen werden später mit den Härtefallbeiträgen verrechnet, sobald das effektive Gesuch geprüft und genehmigt worden ist.