Salez SG - Tötungsdelikte – Strafuntersuchung abgeschlossen
05.09.2018 | 09:28
Am 13. August 2016 nach 14.15 Uhr ist es auf der Bahnstrecke zwischen Buchs und Sennwald kurz vor dem Bahnhof Salez zu einem Gewaltverbrechen gekommen. Mehrere Personen wurden getötet und verletzt. Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons St.Gallen berichteten darüber. Das Verfahren wurde nun nach Abschluss der Untersuchung eingestellt
Der Beschuldigte verliess am 13. August 2016 um ca. 11.00 Uhr seinen Wohnort und begab sich zum Bahnhof Buchs. Er führte einen Rucksack mit sich, indem sich u.a. zwei Flaschen Alkylatbenzin, zwei Gasanzünder, drei Dolche, ein Klappmesser und ein Kreuzbeil befanden. Er bestieg am Bahnhof Buchs um 11.48 Uhr einen Zug und kam um 12.42 Uhr am Bahnhof Uznach an. Dort nahm er um 13.13 Uhr im Zug Richtung Sargans Platz, der um 13.18 Uhr losfuhr. Auf dieser Bahnfahrt stiegen an verschiedenen Orte die späteren Opfer des Beschuldigten in den Zug zu. Der Beschuldigte verliess um 14.10 Uhr den Zug am Bahnhof Buchs, ging den Bahnsteig entlang und betrat den letzten Wagon, wo er sich erneut setzte. Um 14.15 Uhr fuhr der Zug erneut los. Gleichzeitig entnahm der Beschuldigte aus seinem Rucksack zunächst einen Gasanzünder, den er mit einer Lasche an der rechten Hand befestigte. Danach entnahm er eine der mit Alkylatbenzin gefüllten Flaschen und öffnete diese. Er ging wenige Schritte auf eine sitzende 17-jährige Frau zu, schüttete den Flascheninhalt über ihren Kopf, zündete sie mit dem an der Hand befestigten Gasanzünder an und flüchtete in Zugsfahrtrichtung davon. Es entstand eine Feuerexplosion um den Körper der 17-jährigen Frau. Ein damals 6-jähriges Mädchen und deren damals 43-jährige Mutter, die in unmittelbarer Nähe sassen, wurden aufgrund der Feuerexplosion verletzt.
Der Beschuldigte rannte an einer 34-jährigen Frau vorbei, die ihrerseits versuchte zu fliehen. Der Beschuldigte hielt an, kehrte um, hielt die 34-jährige Frau an der Schulter zurück und stach zwei Mal mit einem mitgeführten Messer auf sie ein. Danach fügte er sich selbst tiefe Schnitt-und Stichverletzungen zu. Im brennenden Wagon entstand dichter, schwarzer Rauch der sich über die ganze Zugskomposition ausbreitete und die Zugspassagiere in Gefahr brachte. Automatisch setzte die Sprinkleranlage ein und die Klimaanlage schaltete sich aus. Der Zug hielt am Bahnhof Salez an, wo die restlichen Passagiere den Zug verlassen konnten. Der Beschuldigte und die 34-jährige Frau erlagen am 14. August 2016 ihren Verletzungen. Die 17-jährige Frau verstarb am 31. August 2016. Das 6-jährige Mädchen erlitt Verbrennungen 3. Grades. Ihre Mutter erlitt ebenfalls mittelschwere Verbrennungen. Der Sachschaden an der S-Bahn betrug mehrere hunderttausend Franken.
Der Beschuldigte, der sein Leben lang ein Einzelgänger war, erkrankte in seinem 12. Lebensjahr an einer Augenkrankheit, die sein Aussehen beeinträchtigte. Er litt psychisch unter dieser Beeinträchtigung. Er lebte zurückgezogen und einsam, nachdem sein Arbeitsverhältnis im Januar 2016 aufgelöst wurde. Wohl auch aufgrund seiner Augenkrankheit hatte er zeitlebens nie eine Beziehung, da seine Avancen unerwidert blieben, letztmals im Herbst 2015. Er experimentierte mit brennbaren Substanzen und besass diverse pyrotechnische Gegenstände sowie Messer. Er spielte gewaltverherrlichende Spiele. Diese Faktoren trugen dazu bei, dass der Beschuldigte, der im Tatzeitpunkt handlungsfähig war, die Tat zwar plante, jedoch ohne auf konkrete Opfer abzuzielen. Auch die Örtlichkeit wählte er zufällig aus.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen stellte die Untersuchung wegen mehrfachen Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, qualifizierter Brandstiftung, Störung des Eisenbahnverkehrs und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz ein, weil der Beschuldigte verstarb. Die beschlagnahmten Vermögenswerte des Beschuldigten in der Höhe von mehreren zehntausend Franken wurden zwecks Fonderrichtung zu Gunsten der Opfer und Opferangehörigen an die Opferhilfe St.Gallen-Appenzell eingezogen. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig.