Polizeiticker

Stadt Winterthur - Maskentragpflicht in der Öffentlichkeit

Die Stadtpolizei Winterthur erinnert an die Maskentragpflicht. (Bildquelle: Stadtpolizei Winterthur)

Der Bundesrat lockerte per 1. März 2021 die Massnahmen gegen das Coronavirus. Von weiteren Öffnungsschritten sah er letzte Woche jedoch weitgehend ab. An den geltenden Bestimmungen bezüglich Maskentragpflicht änderte sich nichts – die Stadtpolizei Winterthur sensibilisiert und ermahnt die Bevölkerung weiterhin und appelliert an derer Disziplin.

Seit 1. März 2021 können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport-und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Der Bundesrat beschloss weiter, dass im Freien Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu fünfzehn Personen wieder erlaubt sind. Jugendliche und junge Erwachsene bis zwanzig Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Seit heute dürfen sich auch wieder bis zu 10 Personen in Innenräumen treffen. Von weiteren Lockerungen sah der Bundesrat letzte Woche jedoch ab. Und an den bekannten Schutz- und Hygienemassnahmen (insbesondere der Maskenpflicht) änderte sich nach wie vor nichts.

Einhergehend mit diesem ersten Lockerungsschritt stellt die Stadtpolizei Winterthur fest, dass die Schutzkonzepte in den genannten Bereichen in den allermeisten Fällen vorbildlich umgesetzt werden und sich die Bevölkerung gut an die Regeln hält; das trifft auch auf den öffentlichen Verkehr und die Verkaufsgeschäfte zu. Auf den verbleibenden (öffentlichen) Raum bezogen musste die Stadtpolizei Winterthur hingegen vermehrt feststellen, dass die Maskentragpflicht nicht mehr mit der gleichen Disziplin eingehalten wird. Nach wie vor gilt aber, dass jede Person im öffentlichen Raum eine Gesichtsmaske tragen muss; und zwar in belebten Fussgängerbereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen sowie im öffentlichen Raum, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.

Vor allem die Fussgängerzone in der Altstadt sowie andere Zentren und Dorfkerne in Winterthur sind seit anfangs März wieder stärker frequentiert und belebt. Die Stadtpolizei Winterthur wird in diesen Bereichen vermehrt präsent sein und die Bevölkerung an die geltende Maskentragplicht erinnern, so, wie sich das in der Vergangenheit bewährte: Der Dialog soll nach wie vor im Vordergrund stehen.