Uster ZH - Frühlingsmarkt auf Mai 2021 verschoben
01.02.2021 | 10:28
Seit 18. Januar 2021 sind Märkte, die nicht Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufen, sowie andere öffentliche Veranstaltungen untersagt. Wann sich diese Situation ändert, ist derzeit leider noch völlig unklar.
Wegen der starken Planungsunsicherheit und weil die Organisation von Grossveranstaltung einer bestimmten Vorlaufzeit bedarf, sieht sich die Stadtpolizei Uster gezwungen, folgende Anlässe im ersten Halbjahr 2021 abzusagen oder zu verschieben:
Der jährlich stattfindende traditionelle Frühlingsmarkt mit Chilbibetrieb am Wochenende vom 17./18. April 2021 ist abgesagt. Damit muss dieser Grossanlass nach 2020 leider erneut abgesagt werden. Der nächste Frühlingsmarkt ist für den 23./24. April 2022 geplant.
Am Samstag, 10. April 2021 sind der Ustermer Flohmarkt auf dem Stadthausplatz sowie der Samstagsmarkt an der Poststrasse abgesagt. Beide Märkte wären an diesem Datum in ihre Saison gestartet. In guter Hoffnung wurde deren Auftakt nun vorerst auf den Mai 2021 verschoben. Wann und ob die beiden Märkte dann effektiv stattfinden können, ist von der Entwicklung der epidemiologischen Lage und den damit verbundenen Einschränkungen abhängig.
Die Näniker Chilbi am Wochenende vom 08./09. Mai 2021 an der Stationsstrasse wird verschoben. Der Event mit Markt- und Festmeile wird voraussichtlich im Sommer zelebriert. Diesbezügliche Absprachen laufen und ein Verschiebedatum wird möglichst zeitnah publiziert.
Über die Durchführung weiterer von der Stadtpolizei Uster organisierter Märkte wird das Kommando der Stadtpolizei Uster fortlaufend entscheiden, immer auch unter Einhaltung der Verordnungen und in Anlehnung an die Empfehlungen und Weisungen des Bundes und des Kantons.
Die Stadtpolizei bedauert die aufgeführten Entscheide ausserordentlich und bittet die direkt Betroffenen sowie die Bevölkerung um Verständnis. Die räumlichen Verhältnisse und insbesondere die erwarteten Besucherzahlen lassen es auch mit Umsetzung eines Schutzkonzeptes nicht zu, einen geordneten und sicheren Betrieb sowie eine würdevolle Durchführung sicherzustellen.