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Verhüllungsverbot in der Schweiz - Ja oder nein?

Bundesrat will kein schweizweites Verhüllungsverbot (Symbolbild) (Bildquelle: geralt (CC0))

Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 7. März 2021 über die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ab. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Die Gesichtsverhüllung ist in der Schweiz ein Randphänomen. Ein schweizweites Verbot beschneidet die Rechte der Kantone, schadet dem Tourismus und hilft den betroffenen Frauen nicht. Bundesrat und Parlament unterstützen stattdessen einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser hält fest, dass alle Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist.

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind, beispielsweise auf der Strasse oder in Restaurants. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Ausnahmen für den Tourismus wären hingegen ausgeschlossen.

Kantonale Zuständigkeit wahren

Die Initiative ist unnötig. Es gibt in der Schweiz nur sehr wenige Frauen, die ihr Gesicht gänzlich verhüllen. In erster Linie handelt es sich dabei um Touristinnen, die sich nur vorübergehend in unserem Land aufhalten.

Die Frage, ob und in welchem Zusammenhang die Vermummung oder Vollverschleierung von Personen verboten bzw. erlaubt sein soll, fällt aktuell in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dies so richtig ist: Die Kantone kennen die Anliegen ihrer Bevölkerung am besten und sollen die Frage gemäss den eigenen Bedürfnissen regeln. Ein Verhüllungsverbot könnte beispielweise den Tourismus in gewissen Regionen beeinträchtigen. Darüber hinaus würde selbst bei einem einheitlichen Verhüllungsverbot die Umsetzung bei den Kantonen verbleiben, was etwa bei den Ausnahmen oder bei den Bussen zu einer uneinheitlichen Anwendung führen könnte.

Auch ein Sicherheitsgewinn ist von einem schweizweiten Verhüllungsverbot nicht zu erwarten. Zur Bekämpfung von Extremismus hat das Parlament andere Instrumente beschlossen, darunter eine Verschärfung des Strafrechts oder die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Zudem stärkt ein Verhüllungsverbot die Stellung der verschleierten Frauen nicht. Integrationsprobleme können mit den bestehenden Instrumenten angegangen werden. Ein Kleiderverbot ist dafür der falsche Weg.

Bundesrat will einheitliche Vorschrift zum Zweck der Identifizierung

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Gesichtsverhüllung vereinzelt zu Problemen führen kann. So gibt es Situationen, in denen eine Person ihr Gesicht zum Zweck der Identifizierung zeigen muss. Deshalb unterstützt der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag: Personen sollen Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist, beispielsweise in Amtsstellen oder im öffentlichen Verkehr. Wer sich weigert, sein Gesicht zu enthüllen, wird mit Busse bestraft. Mit dem indirekten Gegenvorschlag wird also eine Lücke im Bundesrecht geschlossen und die Sicherheit gezielt verbessert. Gleichzeitig stärkt dieser dank Förderprogrammen die Rechte der Frauen. Der indirekte Gegenvorschlag tritt allerdings nur in Kraft, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.