2022 - Ausweisentzüge wieder auf dem Niveau wie vor der Covid-19-Pandemie
07.03.2023 | 10:11
Die Zahl der Ausweisentzüge hat 2022 um gut 3 Prozent zugenommen, sie liegt aber zum vierten Mal in Folge unter 80'000. Damit erreicht sie wieder das Niveau von 2019, also vor Beginn der Covid-19-Pandemie. Häufigste Gründe für einen Entzug waren auch 2022 überhöhte Geschwindigkeit und Fahren in angetrunkenem Zustand. Beim Erwerb von Führerausweisen haben sich die Zahlen nach hohen Werten im Jahr 2021 normalisiert. Das geht aus den jährlichen Statistiken zu den Fahrberechtigungen und den Administrativmassnahmen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) hervor.
Laut der Statistik zu den Administrativmassnahmen (ADMAS) belief sich die Anzahl der Ausweisentzüge in der Schweiz im Jahr 2022 auf 79 282. Das sind 3,3 Prozent mehr als 2021. Damit liegt die Zahl der Ausweisentzüge nur knapp unter den 79 922 Entzügen von 2019, also vor Beginn der Covid-19-Pandemie. Die Zahl der Annullierungen von Führerausweisen auf Probe nahm gegenüber 2021 um 9,4 Prozent auf 1555 Fälle zu. Dagegen gingen die Entzüge von Lernfahrausweisen im vergangenen Jahr um 10,5 Prozent auf 4122 zurück.
Wie in den Vorjahren waren 2022 zu schnelles Fahren und Angetrunkenheit für mehr als die Hälfte der Ausweisentzüge verantwortlich. In 28 418 Fällen wurde der Ausweis wegen überhöhter Geschwindigkeit entzogen (– 1,8 Prozent gegenüber 2021), in 13 043 Fällen wegen Angetrunkenheit (+ 23,2 Prozent gegenüber 2021). Damit haben die Entzüge aufgrund von Angetrunkenheit wieder das Niveau wie vor der Covid-19-Pandemie erreicht (13 128 Entzüge im Jahr 2019).
Mehr Ausweisentzüge wegen Unaufmerksamkeit
Im vergangenen Jahr wurden 8192 Ausweise wegen Gefährdung Dritter durch Unaufmerksamkeit entzogen (+ 10,7 Prozent gegenüber 2021). Damit setzt sich der seit 2018 bestehende Aufwärtstrend wieder fort, welcher 2021 unterbrochen worden war.
Die Ausweisentzüge wegen Nichteignung aufgrund von Krankheit oder Gebrechen nahmen 2022 im Vergleich zum Vorjahr zu (+ 2,6 Prozent auf 5246 Entzüge). Weitere häufige Gründe für Ausweisentzüge sind andere Fahrfehler (4566 Entzüge; + 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), Missachten des Vortritts (4307 Entzüge; + 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und Fahren unter Drogeneinfluss (4240 Entzüge; – 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).
Mehr Aberkennungen ausländischer Führerausweise
Im vergangenen Jahr wurden 17 936 ausländische Führerausweise aberkannt. Dies entspricht einer Zunahme von 1326 Aberkennungen bzw. 8,0 Prozent gegenüber 2021. Der häufigste Grund war wie beim Entzug von Schweizer Ausweisen überhöhte Geschwindigkeit (8676 Aberkennungen; + 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Es folgen das Nichtbestehen der Prüfung (2189 Aberkennungen; – 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) sowie Angetrunkenheit (1841 Aberkennungen; + 43,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Der massive Anstieg bei den Aberkennungen aufgrund von Angetrunkenheit stellt eine Rückkehr zum Niveau vor Beginn der Covid-19-Pandemie dar (1911 Aberkennungen im Jahr 2019).
Zahl der Neulenkenden wieder normalisiert
Gemäss der Statistik zu den Fahrberechtigungen besassen per 31. Dezember 2022 gut 6,2 Millionen Personen in der Schweiz einen Führerausweis für Personenwagen. Diese Zahl hat sich im Vergleich zu 2021 nur leicht verändert (+ 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). 2022 haben 83 626 Personen einen Führerausweis für Personenwagen erworben (– 21,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr); bei den Führerausweisen für Motorräder waren es 26 218 Personen (– 19,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Damit haben sich die Zahlen der Neulenkenden wieder normalisiert, nachdem sie 2021 für Personenwagen bzw. 2020 und 2021 für Motorräder besonders hoch waren.
Hinweise zu den Statistiken
Die Führerausweisstatistik umfasst die Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises auf Probe oder eines unbefristeten Führerausweises für Personenwagen (Kategorie B) und für Motorräder (Kategorie A1 Kleinmotorrad, Kategorie A Motorrad beschränkt und Kategorie A Motorrad unbeschränkt).
Zu den Neulenkerinnen und Neulenkern zählen jene Personen, die ihre praktische Führerprüfung im Berichtsjahr absolviert haben. Die Neulenkenden von Motorrädern werden nur beim erstmaligen Erwerb eines Führerausweises der Kategorie A1 oder A gezählt.
Die Zahl der Ausweisentzüge bezieht sich auf Führerausweise sowie alle anderen Ausweisarten wie zum Beispiel den Lernfahrausweis. Ausweisentzüge können befristet oder unbefristet verfügt werden.
Die Summe der Gründe ist nicht gleich der Summe der Ausweisentzüge; ein Entzug kann aus mehreren Gründen erfolgen.
Quelle: Astra