Autobahngebühren in der Schweiz - Vignette Schweiz 2023 nicht vergessen - Busse droht ab 1. Februar
30.01.2023 | 08:19
In der Schweiz muss man eine Vignette haben, wenn man gewisse Strassen benützen will (Autobahngebühren). Sie kostet 40 Franken. Die Vignette 2023 ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gültig. Wer ohne fährt, wird gebüsst. Noch ist es nicht zu spät.
Wann brauche ich eine Vignette?
Wenn Sie mit einem Auto, Motorrad, Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen oder Camper (bis 3,5 Tonnen) auf den schweizerischen Autobahnen und Autostrassen fahren wollen, brauchen Sie eine Autobahnvignette.
Sie müssen die Vignette gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe aufkleben. Bei Fahrzeugen ohne Scheibe, zum Beispiel bei einem Anhänger, muss die Vignette an einem sichtbaren und nicht auswechselbaren Teil des Fahrzeugs aufgeklebt werden.
Bitte beachten Sie: Schwere Fahrzeuge (mehr als 3,5 Tonnen) brauchen keine Vignette, sondern bezahlen eine spezielle Schwerverkehrsabgabe.
Kosten und Gültigkeit
Die schweizerische Autobahnvignette kostet einmalig 40 Franken. Die Autobahn-Vignette 2023 ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gültig. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten, sondern nur Jahresvignetten. Zurzeit gibt es noch keine elektronische Vignette. Die Einführung der elektronischen Vignette (E-Vignette) ist im Verlaufe des Jahres 2023 geplant. Sie kann dann über einen Webshop des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bezogen werden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ohne Vignette fahren, bekommen Sie eine Busse (200 Franken) und müssen zusätzlich die Vignette kaufen (40 Franken).
Wo bekomme ich die Vignette?
In der Schweiz In der Schweiz können Sie die Autobahnvignette an den Tankstellen, am Postschalter und bei den Zollstellen an der Grenze kaufen. Sie können sie auch online auf der Website der Post beziehen.
Im Ausland Sie können die schweizerische Autobahnvignette schon vor der Einreise in die Schweiz über ausgewählte Verkaufsstellen beziehen oder sie online kaufen.
Gebrauchte Vignette
Wenn die Vignette abgelaufen ist, können Sie sie von der Windschutzscheibe entfernen, am besten mit einer Rasierklinge und etwas Geduld.
Wenn Sie die Vignette auf Ihr Fahrzeug geklebt haben, dürfen Sie sie auf keinen Fall abnehmen und auf ein anderes Fahrzeug kleben. Dies ist selbst dann nicht erlaubt, wenn auch das andere Fahrzeug Ihnen gehört oder wenn Sie Wechselschilder haben.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft