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Coronavirus - Bundesrat verabschiedet Verordnung zu Corona-Härtefallhilfe

Die Verordnung soll auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten (Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 die Verordnung verabschiedet, welche die Details des Härtefallprogramms von Bund und Kantonen regelt. Der Entwurf wurde aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Konsultation der beiden Wirtschaftskommissionen angepasst. Die Verordnung regelt insbesondere, wie die Mittel des Bundes auf die Kantone verteilt werden und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Anspruch auf Härtefallhilfen haben.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat vom 4. bis 13. November 2020 eine Vernehmlassung zur Covid-19-Härtefallverordnung durchgeführt. Trotz der kurzen Vernehmlassungsfrist gingen über 100 Stellungnahmen ein. Das Vorgehenskonzept wird von allen Parteien und von einer sehr grossen Mehrheit der Kantone und Dachverbände unterstützt. Auch die rasche Inkraftsetzung auf den 1. Dezember 2020 wird begrüsst. Gleichzeitig werden von praktisch allen Teilnehmenden Änderungen beantragt.

Folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf hat der Bundesrat aufgrund der Rückmeldungen vorgenommen:

Die Empfehlungen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) wurden berücksichtigt.

Die Verordnung soll auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Die Grundlagen für die vorliegende Verordnung werden in Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes festgelegt, dessen Änderung der Bundesrat am 18. November 2020 beantragt hat. Das Parlament wird die entsprechende Botschaft in der Wintersession beraten.