Polizeiticker

Coronavirus – Die Regierung in Graubünden erklärt die besondere Lage

Coronavirus - Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia )

Aufgrund der raschen Zunahme der Anzahl von Coronavirus infizierten und erkrankten Personen sowie der vom Bundesrat am 28. Oktober 2020 erlassenen Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie bezeichnet die Regierung die Lage im Kanton als besondere Lage.

In der gesamten Schweiz nimmt die Zahl der am Coronavirus (COVID-19) erkrankten Personen rasant zu. Aufgrund dieser Entwicklung hat der Bundesrat am 28. Oktober 2020 weitere Massnahmen beschlossen, die das öffentliche Leben zusätzlich einschränken. Die Kompetenz des Bundesrats zum Erlass dieser Massnahmen ergibt sich aufgrund der gestützt auf das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) bezeichneten besonderen Lage. Auch im Kanton Graubünden hat die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen erneut stark zugenommen. Die Regierung erachtet es daher aus führungstechnischer Sicht als angezeigt, die Lage gestützt auf das Bevölkerungsschutzgesetz als besonders zu bezeichnen.

Einheitliches Vorgehen im Kanton sicherstellen und Einbezug der Gemeinden
Die Fallzahlen im Kanton zeigen deutlich, dass die Anzahl der mit Coronavirus infizierten Personen regionenübergreifend zunimmt. Die Bezeichnung der besonderen Lage gewährleitet einerseits ein innerkantonal einheitliches Vorgehen und ermöglicht andererseits adäquate Massnahmen auf einen lokal oder regional begrenzten, rasch auftretenden Anstieg der Fallzahlen. Entsprechend haben die Gemeinden ihre Gemeindeführungsstäbe einzusetzen.

Lead beim Gesundheitsamt
Dem Gesundheitsamt obliegt die Steuerung der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Es wird zu Gunsten der Gemeinden einen Katalog an zusätzlichen Massnahmen zur gezielten Eindämmung von lokal oder regional rasch zunehmenden Virusansteckungen erstellen. Die Gemeinden können diese Massnahmen bei Bedarf nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt auslösen.