E-Scooter & Co. – So fahren Sie sicher und legal durch die Stadt
12.07.2025 | 12:56
Immer mehr Menschen steigen auf Trottinetts, E-Trottis oder Skateboards um. Praktisch, schnell und flexibel. Doch nicht jedes Fahrzeug ist auf öffentlichen Strassen erlaubt. Wer sicher und gesetzeskonform unterwegs sein will, sollte die wichtigsten Regeln kennen.
Trottinetts, Skateboards, E-Trottis oder sogar Hoverboards, die Auswahl an modernen Fortbewegungsmitteln ist riesig. Was früher vor allem als Spielzeug galt, hat sich längst zu einem beliebten Mittel im urbanen Alltag entwickelt. Besonders in Städten schätzen viele die Leichtigkeit und Flexibilität dieser Fahrzeuge. Doch Achtung: Nicht alle Geräte dürfen auf öffentlichen Strassen genutzt werden. Und wer sich nicht auskennt, riskiert Bussen oder im schlimmsten Fall Probleme mit der Versicherung.
Zulassung: Was darf wo gefahren werden?
Bevor Sie ein E-Trotti oder ein ähnliches Fahrzeug kaufen, lohnt sich ein Blick auf die Vorschriften. In der Schweiz dürfen längst nicht alle Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum genutzt werden.
Erlaubt auf öffentlichen Strassen (mit Bedingungen):
- E-Trottinettes: Als Leichtmofas zugelassen. Fahren auf Strasse und Veloweg erlaubt.
- Stehroller mit Motor: Zulassungspflichtig. Nutzung auf Strasse und Veloweg möglich.
- Motorisierte Rollstühle: Zulässig auf der Strasse.
Verboten auf öffentlichen Strassen:
- Hoverboards
- Monowheels / Einräder
- E-Skateboards
- Onewheels
Diese Geräte dürfen ausschliesslich auf Privatgrund gefahren werden.
Ohne Zulassung erlaubt (nicht motorisiert):
- Trottinette (klassisch)
- Skateboards
- Inline-Skates
Diese gelten als „fahrzeugähnliche Geräte“ gemäss Art. 50 VRV und dürfen, unter bestimmten Bedingungen, auf Trottoirs oder in Begegnungszonen genutzt werden.
Sicherheitsvorschriften und Ausstattung
Für E-Trottinettes:
- Max. Motorleistung: 500 W
- Max. Geschwindigkeit: 20 km/h
- Beleuchtung: Weiss vorne, rot hinten – nicht blinkend. Tagfahrlicht obligatorisch.
- Rückstrahler hinten: Pflicht
- Bremsen: Vorne und hinten
- Klingel: Pflicht
- Helm: Nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen (Norm EN 1078)
- Führerausweis: Kategorie M nötig zwischen 14 und 16 Jahren. Ab 16 Jahren frei.
Für Stehroller (mit Motor):
- Max. Motorleistung: 1000 W
- Max. Geschwindigkeit: 30 km/h
- Helm: obligatorisch
- Zulassung: obligatorisch
Für nicht-elektrische Trottinetts, Skateboards:
- Helm: Nicht Pflicht, aber empfohlen
- Beleuchtung bei Dunkelheit: Weiss vorne, rot hinten – nicht blinkend
Häufige Fragen – einfach beantwortet
Darf ich mit meinem Kind auf einem E-Trotti fahren?
Nur, wenn das Fahrzeug vom Hersteller ausdrücklich für zwei Personen zugelassen ist – inklusive zwei Lenkstangen oder Kindersitz. Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Darf mein Kind allein mit einem E-Trotti zur Schule?
- Unter 14 Jahren: Verboten auf öffentlichen Strassen
- 14–16 Jahre: Nur mit Führerausweis Kat. M
- Ab 16 Jahren: Kein Führerausweis nötig
Wie erkenne ich ein zugelassenes E-Trotti?
Achten Sie auf folgende Merkmale:
- Max. 500 W Motorleistung
- Max. 20 km/h
- Lichtanlage, Klingel, zwei Bremsen
Sicherheit geht vor!
Auch wenn der Helm bei vielen Geräten nicht obligatorisch ist: Er kann im Ernstfall Leben retten. Der Touring Club Schweiz (TCS) empfiehlt daher, immer einen Helm nach Norm EN 1078 zu tragen – insbesondere bei Kindern.
Zudem sollten Sie das Fahren zuerst in verkehrsberuhigten Zonen üben, bevor Sie sich in den Strassenverkehr wagen.