Fahren auf Autobahnen und Autostrassen? Jetzt ist die Autobahnvignette 2024 zwingend
31.01.2024 | 15:56
Wer in der Schweiz gewisse Strassen benutzen möchte, muss im Besitz einer Vignette sein. Sie kostet 40 Franken. Die Vignette 2024 ist vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültig. Ab dem 1. Februar 2024 darf man ohne gültige Vignette nicht auf Autobahnen in der Schweiz fahren. Ab sofort kann man auch die E-Vignette kaufen, wir erklären wie es funktioniert.
Detaillierte Informationen zu den Strassen mit Vignettenpflicht finden Sie auf der folgenden Seite: Karte der Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz.
Die Vignette 2024 ist seit dem 1. Dezember 2023 erhältlich. Dieses Jahr können sich Käuferinnen und Käufer entscheiden, ob sie von den Vorteilen der neuen E-Vignette profitieren möchten oder die herkömmliche Klebevignette kaufen.
Die E-Vignette und die Klebevignette sind einander grundsätzlich gleichgestellt. Beide berechtigen zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen und beide kosten weiterhin 40 Franken. Auch sind beide für das Kalenderjahr mit je einem Monat Vor- und Nachlauf gültig, die Vignette 2024 also vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die E-Vignette digital an die Kontrollschildnummer gebunden ist. Daraus ergeben sich einige Vorteile bei der Nutzung der E-Vignette: Sie kann zeit- und ortsunabhängig online gekauft werden und ist direkt nach der Bezahlung gültig. Sie muss nicht an das Fahrzeug angebracht und wieder entfernt werden. Für Wechselschilder wird nur noch eine E-Vignette benötigt, anstatt wie bisher für jedes Fahrzeug eine eigene Klebevignette. Weiter muss keine neue E-Vignette bezogen werden, wenn im Verlauf des Jahres ein neues Fahrzeug gekauft wird, sofern das gleiche Kontrollschild benutzt wird. Ebenso entfällt eine Neubeschaffung im Falle eines Scheibenbruchs. Reisende aus dem Ausland vermeiden mit dem vorzeitigen Kauf einer E-Vignette unnötige Stopps und sind somit rascher am Ziel. Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfrage des Kontrollschilds an der Grenze durch die Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und im Inland durch die Polizei. Anlagen für automatisierte Kontrollen werden nicht eingesetzt.
Beim Kauf der E-Vignette müssen lediglich drei Informationen angegeben werden: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschildnummer. Andere Informationen wie die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter müssen nicht angegeben werden. Die Option «öffentlich einsehbar» ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, zum Beispiel bei Mietfahrzeugen oder Carsharing.
Seit der Lancierung der E-Vignette 2023 Anfang August wurde sie bereits über x-fach über den Webshop des BAZG verkauft. Das Icon zur E-Vignette sowie die Klebevignette 2024 erscheinen im Grün der Schweizer Autobahnsignalisation.
Die Klebevignette kann an den üblichen Verkaufsstellen wie Post, Garagen und Tankstellen, die E-Vignette unter www.e-vignette.ch gekauft werden. Wie einfach der Kauf der E-Vignette ist, zeigt das unter den Links zu findende Video.
Quelle der Nachricht: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit