Polizeiticker

Kanton AR – Unfälle auf schneebedeckten Strassen am Wochenende

Sachschaden bei Unfall in Herisau – Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden)

Am Samstag, 13. März 2021, kurz vor Mittag, ereignete sich an der Alpsteinstrasse ein Verkehrsunfall zwischen zwei Personenwagen.

Ein Automobilist fuhr von Waldstatt kommend in Richtung Herisau. Von der Alpsteinstrasse wollte er nach links auf die Erlenbachstrasse fahren. Beim Abbiegemanöver kam es zur Kollision mit einer auf der Hauptstrasse in Richtung Waldstatt fahrenden Personenwagenlenkerin. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von einigen Tausend Franken.

Hoher Sachschaden bei drei Selbstunfällen in Schwellbrunn, Risi, in Trogen, Schopfacker und in Urnäsch, Dorf

Schwellbrunn
Am Samstag, 13. März 2021, 21.50 Uhr, verlor ein Autofahrer auf der schneebedeckten Strasse in Schwellbrunn die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Der Autofahrer fuhr von Schönengrund in Richtung Schwellbrunn. Auf der verschneiten Strasse im Bereich Risi verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte über die Fahrbahn hinaus. Beim Aufprall in das angrenzende Wiesenbord entstand am Fahrzeug ein Schaden von ca. Fr. 15'000.--.

Trogen
Am Sonntag, 14. März 2021, 02.30 Uhr, ereignete sich in Trogen, Schopfacker, ein Selbstunfall mit einem Personenwagen.

Ein Automobilist fuhr von Trogen in Richtung Wald. Kurz nach dem Feuerwehrdepot geriet er auf der schneebedeckten Strasse ins Rutschen, überquerte die Fahrbahn und kollidierte mit einem Kandelaber. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug um die eigene Achse gedreht und die Fahrzeugfront total beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 10'000.-- Franken.

Urnäsch
In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 13./14. März 2021, fuhr eine Personenwagenlenkerin in Urnäsch, Dorf, in eine Hausmauer und entfernte sich von der Unfallstelle.

Um 04.30 Uhr erhielt die Kantonale Notrufzentrale in Herisau die Meldung, dass soeben ein Auto mit lautem Knall in eine Hausmauer geprallt sei. Beim Eintreffen der Polizei war das Unfallfahrzeug bereits abtransportiert. Die nachfolgenden Abklärungen führten zum beschädigten Auto, welches in der Nähe auf einem Privatparkplatz abgestellt war. Kurze Zeit später konnte die verantwortliche Fahrzeuglenkerin angetroffen und befragt werden. Sie fuhr am frühen Sonntagmorgen auf der Schwägalpstrasse in Richtung Urnäsch.

Im Dorfzentrum in einer leichten Linkskurve verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug und fuhr über den rechten Strassenrand hinaus in die Fussgängerunterführung. Dabei touchierte das Auto mit dem rechten Vorderrad eine Mauer, wodurch das Rad abgeschlagen wurde. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, liess die Lenkerin ihr total beschädigtes Fahrzeug durch Drittpersonen abschleppen. Sie muss sich nun wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall verantworten.