Polizeiticker

Illegales Glücksspiel in Uznach SG – Bargeld und Geräte beschlagnahmt

Symbolbild (Bildquelle: djedj (CC0))

In der Nacht auf Samstag, 6. Dezember 2025, fanden in Uznach (SG) und Rüti (ZH) Hausdurchsuchungen wegen illegalen Glücksspiels statt. Es wurden Geldspielgeräte, IT-Material und Bargeld beschlagnahmt.

In der Nacht auf den Samstag, 6. Dezember 2025, hat das Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK gemeinsam mit den Kantonspolizeien St. Gallen und Zürich zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt – eine in Uznach SG und eine in Rüti ZH. Die ESBK beschlagnahmte diverses Material und über CHF 10 000.00 in bar. Gegen den Verantwortlichen der Lokalität eröffnete sie ein Strafverfahren.

In der Nacht auf den Samstag, 6. Dezember 2025, führten das Sekretariat der ESBK und die Kantonspolizei St. Gallen gemeinsam eine Hausdurchsuchung in einem Spiellokal in Uznach durch.

Insgesamt hielten sich 26 Personen in den Räumlichkeiten auf. In einem Raum befanden sich zwei Geldspielgeräte mit Spielbankenspielen, in einem anderen fand ein Pokerspiel statt. Rund 20 Personen wurden vor Ort befragt. Die Einsatzkräfte haben neben den Geldspielgeräten auch IT-Material sowie Bargeld in der Höhe von über CHF 10 000.00 beschlagnahmt.

Der Lokalverantwortliche war vor Ort anwesend. Er führte rund CHF 5000.00 in bar auf sich. Weiteres Bargeld in der Höhe von knapp CHF 5000.00 wurde in seinem Fahrzeug vorgefunden.

Parallel zu dieser Aktion führte das Sekretariat der ESBK in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien Zürich und St. Gallen am Wohnort des Beschuldigten eine weitere Hausdurchsuchung durch. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt einvernommen und wird sich wegen mutmasslichen Widerhandlungen gegen das Geldspielgesetz verantworten müssen.

Die Ermittlungen werden vom Sekretariat der ESBK geführt, das konsequent gegen illegales Geldspiel vorgeht. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar.

Das Geldspielgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.

Quelle der Nachricht: ESBK