Kanton BS - Feuerverbot im Wald und in Waldnähe
26.07.2018 | 17:11
Die anhaltende Trockenheit führt auch in den beiden Basel zu einem markanten Anstieg der Waldbrandgefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe wird deshalb auf Stufe 4 (gross) erhöht. Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe bis zu 200 Metern Entfernung. Dort ist das Entfachen von Feuer verboten, ebenso dürfen keine Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer weggeworfen werden. Auch das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe ist verboten. Nicht betroffen sind Feuerwerke im Siedlungsgebiet anlässlich der Bundesfeiern am 31. Juli und am 1. August.
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen führen zu einer grossen Waldbrandgefahr. Die Wettersituation wird sich auch in den nächsten Tagen nicht wesentlich ändern. Zentrale Gefahrenquelle für Brände bilden derzeit Grill- und Picknickfeuer im Wald und am Waldrand sowie weggeworfene Raucherwaren. Die Streu- und Humusschicht des Waldbodens ist in hohem Masse brandgefährdet.
Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldnähe. Die wichtigsten Regeln lauten:
Es ist verboten, im Wald und in Waldnähe bis zu 200 Metern Abstand Feuer zu entfachen.
Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich der Bundesfeier muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt lässt analog zum Vorgehen im Sommer 2015 sowie in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen grundsätzlich zu, dass während der Bundesfeiern am 31. Juli und 1. August Feuerwerk mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und sichtbaren Waldrändern gezündet wird. Feuerwerke sollen nur auf festen, nicht brennbaren Flächen (z.B. Kiesplatz, geteerte Parkplätze, Mergelplätze) gezündet werden.
Das bewilligte Höhenfeuer der offiziellen Bundesfeier auf dem Bruderholz wird mit den entsprechenden Sicherheitsauflagen durchgeführt. Das geplante Höhenfeuer in Bettingen kann aufgrund der geringen Distanz zum Wald nicht stattfinden.
Das Feuerverbot gilt bis auf Weiteres. Die Entwicklung der Situation wird beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.