Polizeiticker

Kanton Fribourg: Polizeipräsenz zum Schulanfang

(Bildquelle: polizeiticker)

Von Montag, 22. August bis Mittwoch, 7. September 2016 werden die Kantonspolizei und die Kommunalpolizeien die nationale Kampagne "Rad steht, Kind geht!" unterstützen. Mit dem Ziel, den Verkehrsteilnehmern ihre Vorsichtspflicht und Vorbildfunktion in Erinnerung zu rufen, werden in der Nähe der...

Unvorhersehbar, impulsiv, oft zerstreut: die Kinder sind im Strassenverkehr besonders gefährdet. Die Gefahren, die auf sie lauern, sind umso grösser, weil es für sie vor dem 12. Lebensjahr schwierig ist, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und die Distanz zu ihnen abzuschätzen. Ihre Sicherheit hängt daher vorwiegend vom Verhalten der Erwachsenen ab.

Vollständig anhalten

Die Botschaft an die Lenker mit dem Slogan der Kampagne ist einfach: die Kinder überqueren erst, wenn das Fahrzeug stillsteht. Das einzig richtige Verhalten für den Lenker ist vollständig anzuhalten und zu warten, bis sie die Strasse überquert haben. Um bei den Kindern nicht ein falsches Sicherheitsgefühl hervorzurufen und zu riskieren, dass sie den Gegenverkehr vergessen, ist es wichtig, Handzeichen oder das Betätigen der Lichthupe zu unterlassen.

Vorbild sein

Nichtbeachten einer Lichtsignalanlage, Überqueren der Strasse ausserhalb des Fussgängerstreifens, Nichttragen der Sicherheitsgurte: Szenen, mit denen die Kinder regelmässig konfrontiert sind. Weil sie bereits im zartesten Kindesalter die Erwachsenen nachahmen, ist es wichtig, mit dem guten Beispiel voranzugehen!

Beachten der Vorschriften

Die Kantonspolizei wird ab Montag, 22. August ihre Präsenz in der Nähe von Schulen verstärken, um sich davon zu überzeugen. Das Beachten der Grundregeln zur Verkehrssicherheit wird oberstes Augenmerk gegenüber den Verkehrsteilnehmern sein und dazu werden auch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Empfehlungen an die Lenker:


Empfehlungen an die Eltern:


Einige Zahlen

Im Verlaufe des Schuljahres 2015 bis 2016 sowie nach den Weihnachts- und Osterferien wurden ähnliche Aktionen durchgeführt.

Von den 39'983 kontrollierten Fahrzeugen wurden 2'085 Lenker wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts zur Anzeige gebracht, darunter ein Lenker, der 36 km/h zu schnell fuhr. Aus den Verkehrskontrollen resultierten 172 Anzeigen; in 34 Fällen wurde den Fussgängern der Vortritt nicht gewährt.