Polizeiticker

Kanton Luzern - Absolutes Feuerverbot im Freien auf dem gesamten Kantonsgebiet

Plakat Feuerverbot im Freien im Kanton Luzern (Bildquelle: lawa.lu)

Ab sofort gilt im ganzen Kanton Luzern: absolutes Feuerverbot im Freien Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies bedeutet im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August auch ein Verbot für das Zünden von Feuerwerk aller Art.

Das hochsommerliche Wetter der letzten Tage mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot.

Dies bedeutet bis auf Widerruf folgende Regelungen:

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Es bedarf nun länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft. Das absolute Feuerverbot gilt deshalb bis auf Widerruf. Die Forstbehörden stehen in Kontakt mit Polizei und Feuerwehr sowie den übrigen Zentralschweizer Kantonen und beobachten die Situation laufend.