Polizeiticker

Kanton Schaffhausen - Ordonnanzwaffen dürfen nicht mehr über deutsches Staatsgebiet mitgeführt werden

Ordonnanzwaffen (Symbolbild) (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Die Schaffhauser Polizei weist Schützen darauf hin, dass Ordonnanzwaffen nicht mehr über deutsches Staatsgebiet mitgeführt werden dürfen.

In der Vergangenheit konnten, gestützt auf sogenannte Jahresdurchgangsscheine, über die staatsvertraglich bezeichneten Durchgangsstrecken, private Ordonnanzwaffen (insbesondere Sturmgewehr 90 und Sturmgewehr 57) über deutsches Staatsgebiet befördert werden. Seit einiger Zeit wird die Ausstellung dieser Jahresdurchgangsscheine, mit Verweis auf die deutsche Rechtslage, verweigert.

Auch im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragene Ordonanzwaffen legitimieren die Benutzung einer Durchgangsstrecke durch deutsches Staatsgebiet nicht.

Schützinnen und Schützen sind angehalten, Durchgangsstrecken über nicht besetzte Zollstellen mit Ordonnanzwaffen nicht zu befahren. Das Befahren von Durchgangsstrecken über geöffnete Zollstellen ist ohne vorgängige Einzelfallgenehmigung ebenfalls nicht möglich.

Quelle der Polizeinachricht: SHPOL