Polizeiticker

Kanton SH – Polizeiaktion zum nationalen Tag des Lichts

Polizeiaktion zum nationalen Tag des Lichts im Kanton Schaffhausen (Bildquelle: SHPol)

Anlässlich des 16. Nationalen Tag des Lichts hat die Schaffhauser Polizei am Donnerstag (03.11.2022), unter dem Motto "Mach dich sichtbar", im ganzen Kanton Schaffhausen Verkehrskontrollen durchgeführt. Der TCS (Touring Club Schweiz) hat diese Kontrolltätigkeit mit Reparaturangeboten auf den Kontrollstellen unterstützt. Zusätzlich zu diesen Kontrollstellen wurde an einem Infostand auf dem Fronwagplatz in Schaffhausen Leuchtmittel an Fussgänger abgegeben.

Mehr Sichtbarkeit im Strassenverkehr bedeutet mehr Sicherheit. Denn gerade bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind Personen, die zu Fuss, mit dem Velo- bzw. E-Bike oder auf einem Roller unterwegs sind, einem wesentlich höheren Risiko ausgesetzt. Die Aktion appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, sich vor allem in dieser Jahreszeit "sichtbar" zu machen. Dazu gehört eine einwandfrei funktionierende Beleuchtung an Fahrzeugen.

Polizeiaktion zum nationalen Tag des Lichts im Kanton Schaffhausen (Bildquelle: SHPol)

Die Schaffhauser Polizei führte den ganzen Tag (03.11.2022) über in allen Schaffhauser Kantonsteilen Verkehrskontrollen durch. Dabei wurden den Kontrollierten reflektierende Anhänger, bzw. den Fahrradfahrern Reflektoren abgegeben. Nach Einbruch der Dunkelheit wurden die Kontrolltätigkeiten der Polizei zudem durch den TCS (Touring Club Schweiz) unterstützt, der defekte Glühbirnen vor Ort zum Selbstkostenpreis ersetzte. An einem Infostand auf dem Fronwagplatz in Schaffhausen wurden die Passanten auf die Aktion aufmerksam gemacht und entsprechende reflektierende "give aways" abgegeben.

Im Rahmen der Verkehrskontrollen wurden insgesamt 62 Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. 21 Fahrzeuge wiesen dabei eine defekte Beleuchtung auf. Ein Fahrzeuglenker wurden wegen Nichtsichern der Ladung zuhanden der Staatsanwaltschaft Schaffhausen verzeigt. Eine Fahrzeuglenkerin erhielt eine Ordnungsbusse, da ein Reifen des Personenwagens nicht die erforderliche Profiltiefe aufwies.

Quelle: SHPol