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Kanton Solothurn – Neues zum Thema Härtefall-Unterstützung

Die Härtefallunterstützung im Kanton Solothurn wird ausgebaut (Bildquelle: Swiss Ice Hockey)

Der zweite Lockdown erhöht den Druck auf Gewerbe, Gastronomie und weitere von der Corona-Pandemie stark betroffene Branchen. Aus diesem Grund folgt der Kanton Solothurn dem Bund und lockert die Anspruchsvoraussetzungen im Härtefallprogramm erheblich. Die Hilfsgelder fliessen damit grossflächiger und schneller.

Der Regierungsrat hat heute Dienstag seine Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung-SO) angepasst, um die dringend benötigte Unterstützung der Betriebe infolge des Coronavirus auszubauen. Mit diesen Anpassungen reagiert der Kanton Solothurn auf die zu erwartenden Umsatzrückgänge im Jahr 2021 und erleichtert den Unternehmen, die ihren Betrieb auf behördliche Anordnung schliessen mussten, den Zugang zu den Härtefallmassnahmen. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:

• Höhere Härtefallbeiträge: Der Maximalbetrag der A-fonds-perdu-Beiträge wird von bisher 10 Prozent des Jahresumsatzes auf neu 20 Prozent erhöht. Die Beiträge sind neu bei 200'000 Franken (bisher 100'000 Franken) gedeckelt. • Behördliche geschlossene Betriebe: Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, gelten automatisch als Härtefälle. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent nicht mehr erbringen. • Erwartete Umsatzrückgänge 2021: Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie Umsatzrückgänge erleiden, können als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden. • Vereinfachter Antragsprozess: Behördlich geschlossene Unternehmen müssen mit dem neuen und vereinfachten Online-Gesuchsformular wesentlich weniger Nachweise erbringen. Das angepasste Online-Formular steht ab morgen Mittwoch, 20. Januar 2021 zur Verfügung. • Nachweis Überlebensfähigkeit: Die Unternehmen müssen keinen Nachweis mehr darüber erbringen, dass die Finanzierung des Unternehmens mit der Härtefallmassnahme gesichert werden kann. • Gebührenerlass: Der Kanton Solothurn erlässt die Jahresumsatzgebühren im Gastgewerbe für das Jahr 2021 vollumfänglich.

Der Kanton Solothurn setzt den Fokus in dieser Phase auf die rasche Auszahlung der A-fonds-perdu-Beiträge mit dem Ziel, Liquiditätsengpässe bei den besonders stark betroffenen Unternehmen möglichst schnell schliessen zu können. Mit den Anpassungen der Anspruchsvoraussetzungen rechnet der Kanton Solothurn mit einer Verdoppelung der Gesuche. Die Zusicherung von Bürgschaften wird als zusätzliche Massnahme in einer nächsten Phase ermöglicht. Aktuell laufen Abklärungen und Verhandlungen mit der Bürgschaftsgenossenschaft Mitte und Bankenvertretern. Gesuche um Bürgschaften können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegeben werden.

So reichen Sie ein Gesuch ein Das Online-Gesuchsformular ist auf der Corona-Website des Kantons Solothurn https://corona.so.ch/wirtschaft/haertefallmassnahmen/ verfügbar. Wir empfehlen dringendst, die Informationen und Checklisten auf der Website vor der Gesuchseinreichung genau durchzulesen. Die Behandlung des Gesuches und damit auch die Auszahlung des Beitrages verzögern sich, wenn die erforderlichen Gesuchsunterlagen nicht vollständig übermittelt werden.