Polizeiticker

Kanton Solothurn - Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern am 1. August

(Bildquelle: polizeiticker)

Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am 1. August immer wieder zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen zu beachten.

Die Kantonspolizei Solothurn bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Das Abfeuern von Feuerwerk sollte sich daher auf den 1. August beschränken. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen. Die Polizei erinnert nachfolgend an die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

Wenn doch etwas passiert...

Artikelfoto: geralt (CC0 Public Domain)