Polizeiticker

Kanton Uri – Grundeigentümer haben Rückschnittpflicht für Hecken und Bäume

(Bildquelle: Monsterkoi (CC0))

Die Baudirektion erinnert daran, dass Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Trottoirs und Ausfahrten das ganze Jahr hindurch so zurückgeschnitten werden müssen, dass sie Sicht und Sicherheit nicht beeinträchtigen. Hecken dürfen nicht in den Verkehrsraum ragen, die Sicht bei Einmündungen muss frei bleiben. Verantwortlich sind die Grundstückbesitzenden.

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Art. 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111).

Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs sowie die Einsicht von Bushaltestellen nicht beeinträchtigt wird. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Zu beachten sind:

Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein, und dankt Ihnen für Ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

Quelle der Nachricht: Kanton Uri