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Kanton Uri - Maskentragepflicht für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe

Maskentragpflicht in Schulen der Oberstufe im Kanton Uri. (Bildquelle: Ticker Media AG)

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 26. Januar 2021 die Maskentragepflicht auf die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ausgeweitet. Vier von zehn Urner Oberstufenzentren haben bereits in Eigenregie und in Eigenverantwortung im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Maskentragepflicht für Schülerinnen und Schüler eingeführt. Diese wird jetzt gestützt auf des Epidemiengesetz flächendeckend eingeführt. Dies führt auch zu einer einheitlichen Regelung in der Zentralschweiz.

Mit der Maskentragepflicht will der Kanton Uri für den Fall gewappnet sein, dass wesentlich ansteckendere Virusmutationen im Kanton Uri auftauchen. Übertragungen in der Schule sollen damit vermieden werden und die Gefahr, dass ganze Klassen in Quarantäne gesetzt werden müssen, wird kleiner. Für Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und in der Primarschule gilt nach wie vor keine Maskentragepflicht.

Seit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der obligatorischen Schule am 11. Mai 2020 regelt das kantonale Schutzkonzept den Corona-konformen Unterricht an der Urner Volksschule. Dieses wurde hinsichtlich der Maskentragepflicht und weiterer Punkte ergänzt.