Mit der Maskentragepflicht will der Kanton Uri für den Fall gewappnet sein, dass wesentlich ansteckendere Virusmutationen im Kanton Uri auftauchen. Übertragungen in der Schule sollen damit vermieden werden und die Gefahr, dass ganze Klassen in Quarantäne gesetzt werden müssen, wird kleiner. Für Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und in der Primarschule gilt nach wie vor keine Maskentragepflicht.
Seit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der obligatorischen Schule am 11. Mai 2020 regelt das kantonale Schutzkonzept den Corona-konformen Unterricht an der Urner Volksschule. Dieses wurde hinsichtlich der Maskentragepflicht und weiterer Punkte ergänzt.
Lehrpersonen können den Schülerinnen und Schülern in bestimmten Situationen das Abnehmen der Maske erlauben. So zum Beispiel im Sportunterricht, in besonders belastenden Situationen oder in Beurteilungssequenzen.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen oder behinderungsspezifischen, keine Gesichtsmaske tragen können. Für den Nachweis besonderer Gründe ist ein Attest einer Fachperson erforderlich, die nach dem Medizinalberufegesetz oder dem Psychologieberufegesetz zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung befugt ist.
Auch wenn das gemeinsame Singen und Musizieren weiterhin erlaubt sind, ist dabei besondere Vorsicht geboten und auf entsprechend grosse Räume auszuweichen.
- Elterngespräche können und sollen unter Einhaltung der Hygiene und Abstandsregeln in der Schule stattfinden. In begründeten Ausnahmen können das jährliche Beurteilungsgespräch und andere Elterngespräche online oder am Telefon stattfinden.