Kanton Uri - Unterstützung des Bundes für geschlossene Betriebe
12.01.2021 | 09:14
Aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage plant der Bundesrat, die derzeit geltenden nationalen Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie bis zum 28. Februar 2021 zu verlängern.
Der Bundesrat wird dazu an seiner Sitzung von morgen Mittwoch, 13. Januar 2021, nächste Entscheidungen treffen. Die Kantone wurden zur Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Massnahmen eingeladen. Die Antworten der Kantone werden durch die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) koordiniert und dem Bundesrat als konsolidierte Stellungnahme unterbreitet.
Massahmen müssen nachvollziehbar und verkraftbar sein
Dem Regierungsrat ist bewusst, dass die Lage angespannt ist und dass dies rasche Entscheide verlangt. Er weist aber auch darauf hin, dass die Massahmen für die Menschen in unserem Land, für die Gesellschaft als Ganzes und für die Wirtschaft nachvollziehbar und verkraftbar sein müssen. Nur so werden sie mitgetragen und umgesetzt. Landammann Urban Camenzind: «Wir befinden uns längst nicht mehr ‹nur› in einer Gesundheitskrise. Die Pandemie zeigt immer mehr gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft: Das Gewerbe befindet sich vielerorts in einem eigentlichen Überlebenskampf, und die Krise zeigt zunehmend auch in gesellschaftlichen und sozialen Bereichen kritische Auswirkungen.» Der Bundesrat wird aufgefordert, diese für das Zusammenleben essenziellen Aspekte bei seinen Entscheiden gebührend zu gewichten.
Geschlossene Betriebe benötigen unmittelbare Unterstützung
Der Regierungsrat erachtet die Verlängerung der nationalen Massnahmen bis Ende Februar als zu lange und nur in Kombination mit einer sofortigen finanziellen Unterstützung dieser Betriebe vertretbar. Eine schnelle, direkte und unbürokratische Hilfe für die von einer Verlängerung der Massnahmen betroffenen Betriebe seitens des Bunds ist existenziell. Besonders dringend sind dabei rasche Liquiditätshilfen um zum Beispiel die Rechnungen für erfolgte Lieferungen für das ausgebliebene Weihnachtsgeschäft bezahlen zu können. Der Bund hat es in der Hand, mit einer sofortigen Neuauflage des Kreditprogramms hier Abhilfe zu schaffen.
Der Regierungsrat hält fest, dass der Skibetrieb in den Urner Wintersportorten seit dem 30. Dezember 2020 unter klaren Schutzkonzepten sehr gut funktioniert. Dies soll auch künftig so bleiben. Es besteht kein Anlass zu Befürchtungen, dass sich Wintersportlerinnen und –sportler in erhöhtem Mass angesteckt haben könnten.
Verpflichtung zu Home-Office nicht durchsetzbar
Der Regierungsrat lehnt eine umfassende Verpflichtung zu Home-Office ab. Jene Unternehmen, die Home-Office ohne grosse Probleme umsetzen können, haben dies bereits freiwillig getan. Die Durchsetzbarkeit der Home-Office-Verschärfungen ist für den Regierungsrat nicht gegeben. Die Kontrollorgane müssten einen unverhältnismässig hohen Aufwand betreiben um herauszufinden, ob eine Person Home-Office-Pflicht hat oder nicht.
Impfung soll Entlastung bringen
Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass die in den vergangenen Wochen angelaufenen Impfungen wesentlich zur Entlastung des Gesundheitswesens beitragen und den Weg zurück in die «Normalität» ebnet. Indem die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen baldmöglichst geimpft werden, werden sie effizient vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. Zusammen mit den auf nationaler Ebene getroffenen Massnahmen ist die Impfung ein weiteres Instrument um die Fallzahlen schon bald merklich zu senken und damit das Gesundheitswesen nachhaltig zu entlasten.