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Lernfahrten - So dürfen private Fahrten in der Schweiz stattfinden

Das muss in der Schweiz bei bevorstehenden Lernfahrten berücksichtigen. (Symbolbild) (Bildquelle: Internet)

Lernfahrten – mit privater Unterstützung zum Führerausweis Gelassen und gut versichert als Neulenker unterwegs Theorieprüfung bestanden! Nun geht’s an die Lernstunden, damit Sie auch für die praktische Prüfung vorbereitet sind. Doch mit wem dürfen Sie Ihre Lernfahrten machen? Und wer zahlt, wenn etwas passiert?

Autofahren - so lernt man es richtig

Der Weg zum definitiven Führerausweis verläuft in der Schweiz in zwei Phasen. In der ersten Phase müssen Sie zuerst die theoretische und dann die praktische Prüfung bestehen. Ihre Lernfahrten als Vorbereitung zur praktischen Prüfung fahren Sie mit dem Lernfahrausweis. Dieser ist 24 Monate gültig. Die zweite Phase ist Ihre Autofahrer-Probezeit. Während drei Jahren bewähren Sie sich als Neulenker/in und absolvieren die WAB-Ausbildung. Mehr zu WAB erklären wir Ihnen im Ratgeber «Der Weg zum definitiven Führerausweis». Schaffen Sie das alles, erhalten Sie den definitiven Führerausweis.

Kompetente Begleitung im Auto

Die erste Hürde haben Sie mit der Theorieprüfung geschafft. Nun stehen Fahrstunden und private Lernfahrten bevor. Lernfahrten mit den Eltern oder Kollegen verbessern Ihre Routine und sind als Vorbereitung für die Fahrprüfung von grossem Wert. Begleiten dürfen Sie Familienmitglieder und Kollegen, die mindestens 23 Jahre alt sind und seit mindestens drei Jahren den definitiven Führerausweis in der betreffenden Fahrzeugkategorie besitzen.

Übung macht den Meister!

Lernfahrten mit fremden Autos

Carsharing hat sich in der Schweiz etabliert. Deshalb besitzen viele Menschen kein eigenes Auto mehr, sondern mieten bei Bedarf ein Fahrzeug über Mobility. Das können Sie auch als Lernfahrer tun. Wichtig dabei ist, dass Ihre Begleitperson die rechtlichen Grundlagen bezüglich Alter und definitivem Führerausweis erfüllt. Bei Mobility gibt’s sogar explizit ein Lernfahr-Abo.

*Wenn etwas passiert *

Ihre Begleitperson trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrsregeln während der Lernfahrt. Ausserdem muss sie dafür sorgen, dass die Lernfahrt gefahrlos verläuft. Falls doch etwas passiert, haftet sie, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllt. Hätten Sie den Vorfall aufgrund Ihrer Fahrtauglichkeit vermeiden können, tragen Sie die Haftung.

Ein Beispiel: Sie sind mit einer Kollegin auf Lernfahrt mit ihrem Auto und touchieren beim Parkieren ein anderes Fahrzeug. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Autobesitzerin übernimmt den Schaden am anderen Auto.

Für den Schaden am Auto Ihrer Kollegin haften Sie. Ihre Privathaftpflicht deckt das gelegentliche Lenken fremder Motorfahrzeuge. Die Deckung ist jedoch nur gegeben, wenn Sie das Auto pro Jahr nicht mehr als 35 Tage benutzen. Fahren Sie öfter mit diesem Auto, würde ein Schaden von der Kaskoversicherung Ihrer Kollegin abgewickelt. Der dabei anfallende Selbstbehalt und Bonusverlust gehen in diesem Fall zu Ihren Lasten. Am besten klären Sie die Versicherungslage mit Ihrer Begleitung vor der ersten Lernfahrt. So können böse Überraschungen verhindert werden.

Quelle: Schweizerische Mobiliar