Polizeiticker

Urdorf ZH – Fälscherwerkstatt ausgehoben – Drogen und Geräte zur Herstellung von Falschgeld sichergestellt

Teilbedrucktes US-Dollar-Falschgeld (Bildquelle: Kapo ZH)

Bei einer Hausdurchsuchung hat die Kantonspolizei Zürich am Mittwochvormittag (16.11.2022) in Urdorf mehrere hundert Kilogramm Marihuana, Druckerplatten und Halbfabrikate von gefälschten Dollarnoten im geschätzten Umfang von zwei Millionen Dollar sichergestellt.

Die Kantonspolizei Zürich prüft bei bekannten Produktionsanlagen von CBD-Hanf, einem legalen Cannabisprodukt, regelmässig, dass kein verbotenes THC-haltiges Marihuana angebaut wird. Im Rahmen einer solchen Überprüfung suchte die Kantonspolizei Zürich am vergangenen Mittwoch eine Anlage in Urdorf auf. Dabei stellten die Polizisten mehrere Säcke Hanf und einen Pollinator fest, der in der Betäubungsmittelherstellung für die Produktion von Haschisch respektive zur Gewinnung von Harzkristallen aus Hanfblüten eingesetzt wird.

Aufgrund des Verdachts, dass in der Anlage illegaler Drogenhanf verarbeitet wird, führten die Polizisten eine Hausdurchsuchung durch. Dabei stellten sie rund 240 Kilogramm THC-haltiges Marihuana, rund 600 Kilogramm CBD-Hanf, den bereits zuvor festgestellten Pollinator und weitere Gerätschaften zum Anbau und zur Verarbeitung von Marihuana sicher.

Weiter stiessen die Polizisten auf zwei Männer die mit der Herstellung von gefälschten 50-Dollarnoten beschäftigt waren. Auf einer Palette lagerten teilweise bedruckte US-Dollar-Halbfabrikate. Die Kantonspolizei geht davon aus, dass die Halbfabrikate nach Abschluss der Produktion einen Wert von rund zwei Millionen US-Dollar gehabt hätten. Daneben fanden die Funktionäre diverse Druck- und Zubehörmaschinen zur Herstellung von Falschgeld. Alle Druckerzeugnisse und Gerätschaften wurden sichergestellt. Die beiden Schweizer im Alter von 48 und 70 Jahren wurden verhaftet und der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zugeführt. Gegen beide hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Für die Beschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung.

Aufgrund der Zuständigkeit für Falschgeld-Delikte wird das Verfahren durch die Bundesanwaltschaft weitergeführt werden.

Quelle: Kapo ZH