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Warnung – Kanton Aargau reicht Strafanzeigen ein im Zusammenhang mit Covid-19 - Impfungen

Der Kanton Aargau hat mehrere Strafanzeigen eingereicht. (Bildquelle: TickerMedia)

Der Kanton Aargau hat in den vergangenen Tagen Meldungen über betrügerische Spendenaufrufe via Telefon erhalten.

Verschiedene Personen haben in den vergangenen Tagen Anrufe von Unbekannten erhalten, die Spenden verlangten. Aufgrund der Gesprächsinhalte geht das Departement für Gesundheit und Soziales von einem Missbrauch von Impfdaten aus und hat bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Der Kanton ruft die Bevölkerung auf, wachsam zu sein und verdächtige Anrufe bei der Kantonspolizei Aargau zu melden.

Die Anrufe stammen von Callcentern und gehen an Personen, die im Aargau geimpft wurden. Bisher sind acht Fälle von betrügerischen Anrufen bekannt. Die Anrufer gaben sich beispielsweise als Mitarbeitende der Spitex aus und forderten die Überweisung von Spenden zur Impfung von jüngeren Personen. Bei den Kontaktierten handelte es sich gemäss aktuellen Kenntnissen um eine zeitlich und örtlich auf ein Impfzentrum begrenzte Gruppe von Personen. Deshalb geht das Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) von einem Datenmissbrauch aus und hat heute Mittwoch, 24. Februar 2021 eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Betrugsverdachts eingereicht.

Zeugenaufruf

Das DGS ruft Betroffene auf, sich bei der Kantonspolizei Aargau zu melden (info@kapo.ag.ch).

Impfanmeldung bleibt sicher

Wie die mutmassliche Täterschaft an die Daten gelangte, ist bisher nicht geklärt. Die Impfkampagne geht derzeit nicht davon aus, dass ein Datendiebstahl von aussen über die Impfsoftware stattgefunden hat. Es sind keine ähnlichen Fälle aus anderen Impfstandorten im Aargau oder aus anderen Kantonen bekannt. Die Anmeldung zur Impfung über www.ag.ch/covid-impfanmeldung bleibt sicher. Der erforderliche Datenschutz ist gewährleistet. Das haben die bereits durchgeführten Überprüfungen in Zusammenarbeit mit dem Software-Lieferanten ergeben. Im betroffenen Impfzentrum wurden aus Sicherheitsgründen die bestehenden Konten gesperrt und weitere Zusatzmassnahmen ergriffen.

Aufruf zur Wachsamkeit

Die kantonale Impfkampagne ruft zu erhöhter Wachsamkeit bei verdächtigen Anrufen auf. Insbesondere bei Aufforderungen, Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen zu übergeben, ist Vorsicht geboten. Bankdaten oder sensible Informationen sollten nicht am Telefon preisgegeben werden. Personen, die einen verdächtigen Anruf im Zusammenhang mit der Impfkampagne erhalten, sollen diesen umgehend an die Kantonspolizei Aargau melden.

Weitere Strafanzeige wegen Verkaufsangebot von nicht zugelassenem Impfstoff

Eine zweite Strafanzeige, die das DGS heute Mittwoch eingereicht hat, betrifft einen mutmasslichen Verstoss gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte. Einem Mitarbeiter des Kantons wurden per E-Mail 20 Millionen Dosen des Impfstoffs des Herstellers AstraZeneca angeboten. Für die Beschaffung des Impfstoffs ist einzig der Bund und für die Zulassung Swissmedic zuständig. Der Kanton Aargau beschafft weder den Impfstoff noch das für die Impfung notwendige medizinische Material eigenhändig.