Polizeiticker

Ab 1. April gilt: Beleuchtung am Tag bei Elektrofahrrädern

Ab 1. April gelten neue Gesetze für E-Bikes. (Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

In der Schweiz müssen ab dem 1. April 2022 alle Elektrofahrräder auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren. Diese Massnahme soll die Sichtbarkeit erhöhen und damit die Sicherheit der Fahrer von Elektrofahrrädern verbessern.

Die Kantonspolizei gibt Tipps zur Nutzung von Elektrofahrrädern.