Die Kantonspolizei gibt Tipps zur Nutzung von Elektrofahrrädern.
- E-Trottinetts, langsame und schnelle Elektrofahrräder sowie Gyropods sind Motorfahrräder gleichgestellt. Für diese Elektrogeräte gelten die Verkehrsregeln Motorfahrräder.
Das Fahren mit diesen Fahrzeugen auf Trottoirs ist verboten. Die Fahrer müssen die Strasse, den Radstreifen oder Radweg benutzen und die Beschilderung beachten.
Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes, unabhängig von ihrer Leistung oder Höchstgeschwindigkeit, tagsüber mit eingeschaltetem Frontscheinwerfer fahren. Diese Pflicht gilt sowohl auf der Straße als auch auf Wegen und Pisten, die von Mountainbike-Fahrern benutzt werden.
Abnehmbare Lichter werden toleriert. Es wird empfohlen, auch das Rücklicht einzuschalten.
Wir empfehlen den Nutzern von Elektrofahrzeugen, auf einem geeigneten Gelände zu üben, bevor sie auf der Strasse fahren. Ein guter Gleichgewichtssinn und eine gute Beherrschung des Bremsens erhöhen die Sicherheit erheblich.
Behalten Sie immer den Bremsweg im Auge, der nötig sein wird, um vollständig zum Stehen zu kommen. Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie sich Einmündungen oder Kreuzungen nähern. Verkehrsteilnehmer können plötzlich nach rechts abbiegen oder in den Verkehr einscheren.
Denken Sie an die richtige Einordnung in den Verkehr, insbesondere in Verkehrskreiseln, wo es wichtig ist, in der Mitte der Fahrbahn zu fahren, um sichtbar zu sein. Das Tragen von heller Kleidung oder Kleidung mit auffälligen Farben ist empfehlenswert.
Nutzer von E-Trottinetts und langsamen Elektrofahrrädern sollten ausserdem einen Helm tragen, der nach der Norm EN 1078 zugelassen ist.