Achtung Geschwindigkeitskontrolle - Das kostet es, wenn man zu schnell unterwegs ist
09.10.2023 | 06:29
Wir wollen nochmals auf den geltenden gesetzlichen Bussen- und Strafenkatalog in der Schweiz hinweisen, welcher für alle Temposünder gilt. Rasen lohnt sich nicht. Sicherheit im Strassenverkehr ist für alle Beteiligten wichtig. Ab wann gilt man als Raserin oder Raser? Wir haben die Regeln übersichtlich und vereinfacht aufgelistet. Freie Fahrt, aber mit Vernunft.
In den letzten Monaten haben Raser- und Schnellfahrer-Fälle welche alle qualifiziert grobe Verletzungen der Verkehrsregeln darstellen, uns dazu bewegt, hier nochmals den geltenden gesetzlichen Bussen- und Strafenkatalog zu publizieren. Auch in Anbetracht, dass in Kürze die Sommerferien beginnen, wollen wir nochmals bewusst aufmerksam machen.
Der aktuell Bussen- und Strafenkatalog gültig für die Schweiz
Einfache Verletzung von Verkehrsregeln
- um 1-5 km/h: CHF 40.- (inner-/ausserorts), CHF 20.- (Autobahn)
- um 6-10 km/h: CHF 120.- (innerorts), CHF 100.- (ausserorts), CHF 60.- (Autobahn)
- um 11-15 km/h: CHF 250.- (innerorts), CHF 160.- (ausserorts), CHF 120.- (Autobahn)
- um 16-20 km/h: Anzeige (innerorts), CHF 240.- (ausserorts), CHF 180.- (Autobahn)
- um 21-25 km/h: Anzeige (innerorts), Anzeige (ausserorts), CHF 260.- (Autobahn)
- um 26-29 km/h: Anzeige (innerorts), Anzeige (ausserorts), Anzeige (Autobahn)
Grobe Verletzung von Verkehrsregeln
Diese Bussen gelten auf Strassen ausserorts:
- um 30-34 km/h: 20 Tagessätze Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
- um 35-39 km/h: 30 Tagessätze Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
- um 40-44 km/h: 60 Tagessätze Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
- um 45-49 km/h: 90 Tagessätze Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
- um 50-59 km/h: ab 120 Tagessätzen Geldstrafe, mind. 3 Monate Entzug des Führerausweis
Qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln (Via sicura) - Raserdelikt
- ab 60 km/h: ab 1 Jahr Freiheitsstrafe, mind. 2 Jahre Entzug des Führerausweis
Ab wann ist man eine Raserin oder ein Raser?
Als Raserin oder Raser gilt, wer vorsätzlich das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht. Gefährliches Überholen und unbewilligte Rennen mit Motorfahrzeugen gehören dazu.
Ein Raserdelikt ist Tatbestand, wenn die vorgegebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:
- 30er Zone - ab 40 km/h zuviel
- 50er-Zone (innerorts) - ab 50 km/h zuviel
- 80er-Zone (ausserorts - ab 60 km/h zuviel
- 120er-Zone Autobahn - ab 80 km/h zuviel
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens zwei Jahre eingezogen. Man bekommt den Ausweis nur zurück, wer ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorweisen kann. Strafrechtlich drohen zwischen einem und vier Jahren Gefängnis. Bei krassen Geschwindigkeitsübertretungen kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden.