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Altdorf UR - Kundgebung vom 10. April nicht bewilligt

Die Kundgebung vom 10. April in Altdorf UR wurde nicht bewilligt. (Bildquelle: EU)

Die Sicherheitsdirektion ist Bewilligungsbehörde für Anlässe nach Artikel 65 des kantonalen Polizeigesetzes. Sie hat sich mit der vom Aktionsbündnis Urkantone angekündigten Kundgebung am 10. April 2021 befasst und nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, die Bewilligung nicht zu erteilen. Der Entscheid erfolgte nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat, dem Sonderstab Covid-19 und der Kantonspolizei Uri.

Erhebliche Infektionsgefahr für alle Jüngste Ereignisse mit Corona-Kundgebungen zeigen anschaulich auf, dass einerseits nur eine kleine Minderheit der Teilnehmenden der Maskentragpflicht nachkommt. Anderseits kann ab einer gewissen Anzahl von Teilnehmenden die Maskentragpflicht weder von den Organisatoren noch von der Polizei durchgesetzt werden. Folgedessen weist die Sicherheitsdirektion darauf hin, dass die Verweigerung der Bewilligung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erforderlich und auch verhältnismässig ist. Mit der Kundgebung besteht eine erhebliche Infektionsgefahr für die Teilnehmenden, für Polizeiangehörige und Dritte. Bei der Abwägung der Interessen fällt zusätzlich ins Gewicht, dass die Fallzahlen im Kanton Uri in den letzten 14 Tagen wie im Rest der Schweiz wesentlich angestiegen sind.

Fehlende Entscheidungsgrundlagen Die Organisatorinnen und Organisatoren konnten zudem bis heute trotz entsprechender Nachfragen keine detaillierten Verkehrs- und Parkkonzepte vorlegen. Diese sind eine unverzichtbare Auflage bei bewilligungspflichtigen Anlässen der behaupteten Grössenordnung.

Aufruf, auf die Kundgebung zu verzichten und nicht anzureisen

Die Sicherheitsdirektion hat die Kundgebung nicht bewilligt. Sie fordert das Aktionsbündnis Urkantone auf, diese öffentlich abzusagen.

Gleichzeitig werden die an dieser Kundgebung Interessierten aufgefordert, am 10. April 2021 auf eine Anreise nach Altdorf zu verzichten.

Der Entscheid der Sicherheitsdirektion ist noch nicht rechtskräftig. Beim Regierungsrat des Kantons Uri kann dagegen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Mit dem Entscheid wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.