Andermatt UR – Kontrolle der Umsetzung des Risikoaktivitätengesetzes im Skigebiet Gemsstock
09.02.2023 | 16:08
Trotz den momentan vorherrschenden Schneeverhältnissen zieht es auch diesen Winter viele Begeisterte auf die Skipiste.
Das Freeriden und Skitourenfahren abseits der markierten Pisten erfreuen sich dabei immer grösserer Beliebtheit. Leider kommt es bei diesen Sportarten immer wieder zu schweren Unfällen, welche manchmal sogar tödlich enden können. Deshalb ist es wichtig, sich bei geführten Touren durch offizielle Schneesportlehrerinnen und -lehrer oder Bergführer und -führerinnen begleiten zu lassen. Im Grundsatz gilt, dass bei Sportarten, welche einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind, das Risikoaktivitätengesetz zum Tragen kommt.
Das Gesetz regelt das Bergführer- und Schneesportlehrerwesen sowie andere gewerbsmässig angebotenen Outdooraktivitäten wie beispielsweise Canyoning. Es beinhaltet unter anderem den bewilligungspflichtigen Schneesportunterricht ausserhalb der gesicherten Pisten und definiert die erlaubten Tätigkeitsfelder der Schneesportlehrer.
Der Kanton Uri ist aufgrund seiner topographischen Lage prädestiniert für solche Risikosportarten wie Freeriden oder Skitourenfahren, weshalb sich die Kantonspolizei Uri dieser Thematik angenommen hat.
Im November 2020 fanden bereits erste Gespräche mit allen Schneesportschulen der Region Andermatt statt. Dabei wurden die Betriebe über die bewilligungspflichtigen Begleite abseits der gesicherten Pisten informiert. Bei einem Verstoss gegen die Bestimmungen muss mit einer Anzeige gerechnet werden. Der Austausch war sehr wertvoll und wurde geschätzt.
Nachdem im Jahr 2021 bereits Kontrollen durchgeführt wurden, fand gestern Mittwoch, 8. Februar 2023, eine erneute Kontrolle im Skigebiet Gemsstock statt. Dabei wurde von der Kantonspolizei Uri die Personalien von Führern, sowie die absolvierten Ausbildungen und Bewilligungen abgeklärt. Bei dieser durchgeführten Kontrolle wurden keine Widerhandlungen festgestellt.
Quelle: Kapo UR